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Abgasskandal: Umwelthilfe verklagt KBA

28.10.2016 17:44 Uhr
Das KBA in Flensburg bekommt juristischen Ärger.

Der "reiwillige" Abgas-Rückruf läuft, auch eigene Messtechnik hat das Kraftfahrt-Bundesamt angeschafft. Doch die Behörde bekommt neuen Ärger: Die Umwelthilfe verklagt sie auf Entzug der Typzulassung eines Opel-Modells.

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat wegen des Abgasskandals bei Dieselfahrzeugen Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt (KBA) eingereicht. Vor dem Verwaltungsgericht Schleswig wolle die Organisation die Flensburger Behörde dazu verpflichten, die Typzulassung für ein Modell des Opel Insignia zurückzunehmen, teilte ein Gerichtssprecher mit (Az.: 6 A 267/16).

Auch Opel war wie VW in Tests mit zu hohen Abgaswerten aufgefallen. Das Unternehmen bestritt aber, die Motorensoftware illegal manipuliert zu haben. Das KBA äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht zu dem Thema.

Mit der Klage, über die zuvor der Hessische Rundfunk berichtet hatte, könnte nun erstmals ein deutsches Gericht über die Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung von Dieselautos entscheiden. Ein Urteil hierzu wäre ein Signal für bundesweit Millionen Autobesitzer. Experten machen die Abschaltungen dafür verantwortlich, dass viele Wagen auf dem Prüfstand die gesetzlichen Grenzwerte einhalten, auf der Straße aber viel mehr Schadstoffe ausstoßen. Sollten sie verboten sein, müsste der jeweilige Hersteller nachbessern. Andernfalls droht der Entzug der Typzulassung.

DUH-Chef Jürgen Resch stützt sich unter anderem auf ein neues Gutachten über Abschalteinrichtungen für den VW-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Darin widerspricht der Darmstädter Umweltjurist Martin Führ dem Bundesverkehrsministerium, wonach Abschaltungen aus Gründen des Motorschutzes unter bestimmten Umständen bislang legal sein können. Führ schreibt: Der "flächendeckende Einsatz von Abschalteinrichtungen" spreche "dafür, dass hier eine fortdauernde und schwerwiegende Missachtung des Rechts stattgefunden hat". Das Ministerium war zunächst nicht auf eine Stellungnahme zu erreichen.

"Beide – Antragsteller und KBA – handeln unter Verstoß gegen rechtliche Anforderungen", heißt es in Führs Stellungnahme weiter, aus der auch das ZDF-Magazin "Frontal 21» zitiert hatte. Eine dennoch erteilte Typgenehmigung für ein Auto mit Abschalteinrichtung "ist von Anfang an rechtswidrig". Führ empfiehlt neben der Untersuchung von Einzelfällen wie sie das Schleswiger Gericht vornehmen könnte auch strafrechtliche Prüfungen auf Verstöße gegen Umweltstrafrecht. (dpa)

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KOMMENTARE


Rolf Otto

31.10.2016 - 12:18 Uhr

Jeder, der an seinem Auto illegales Chiptuning vornimmt, weiß, dass damit die Betriebserlaubnis seines Fahrzeuges erloschen ist. Was dann folgt sind Zwangsmaßnahmen der Polizei, teilweise die sofortige Stilllegung des Fahrzeuges. Wenn mich nicht alles täuscht, haben die US Behörden Schadensersatzzahlungen in der Größenordnung des Fahrzeugwertes verhängt (oder Rückerstattung des Kaufpreises).Volkswagen und Co. haben vorsätzlich getäuscht und betrogen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist der individuelle Kaufvertrag deshalb jeweils nichtig, ein gültiger Vertrag ist gar nicht erst zustande gekommen. Jeder einzelne Kunde hat das Recht auf Rückgabe des Kaufpreises . PUNKTGenau genommen dürfen die Kunden die beanstandeten Fahrzeuge keinen Meter mehr bewegen, da offensichtlich die Betriebserlaubnis erloschen ist.


THK

31.10.2016 - 17:26 Uhr

@ Rolf Otto , sie haben keine Ahnung von der Gesetzgebung , wie sie mit ihrer Aussage belegt haben . Es gibt ein sogenannts Thermofenster das viele Hersteller nutzen , um die Abgaswerte zu manipilieren . Dieses "Thermofenster" soll verhindern das ein Verbrennungsmotor Schaden nimmt. Das Ganze als solches ist ziemlicher Unfug , AAAABER Legal .. Der Effekt ist der gleiche wie bei VW , nur anders verpackt . Wenn sie solch eine Rechtsberatung hier von sich geben , sollten sie sich über die Grundlagen im Klaren sein .


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