Das Landgericht Frankfurt hat am Mittwoch Kündigungen aller Verträge eines Fiat-Händlers für treuwidrig und deswegen für unwirksam erklärt (Az.: 3-08 O 113114). Wie der Fiat-Konzern-Händlerverband mitteilte, hatte ein Vorstandsmitglied als Grundsatzrechtsstreit gegen die Kündigung des Alfa-Händlervertrages und der Fiat-/Alfa-/Jeep-Serviceverträge geklagt.
Fiat Deutschland wollte den Fall zunächst nicht kommentieren. "Wir nehmen das zur Kenntnis und prüfen die notwendigen Schritte, sobald die Urteilsbegründung vorliegt", sagte ein Sprecher auf Nachfrage. Diese werde in den kommenden Tagen erwartet.
Fiat hatte bundesweit alle Händler- und Serviceverträge, die erst zum 1. Januar 2014 in Kraft getreten waren, bereits fünf Wochen später im Februar 2014 wieder gekündigt. Der Importeur habe seinen Partnern mit dem eingeführten Verträgen "langfristige Planungssicherheit" versprochen, so der Verband. Unter anderem diesen Umstand habe das Gericht als maßgeblich dafür angesehen, dass die Kündigung treuwidrig sei, zumal Fiat keine hinreichenden Gründe habe vortragen können, dass eine Kündigung nur wenige Wochen nach Einführung der Verträge aufgrund veränderter Umstände notwendig sei. Zudem seien individuelle Umstände wie die langjährige Zugehörigkeit des Vertragspartners für die Entscheidung ausschlaggebend gewesen.
"Dieses Urteil führt zu dem Schluss, dass nicht nur die Kündigung gegenüber unserem Vorstandsmitglied, sondern sämtliche Kündigungen gegenüber sämtlichen Vertragspartnern in Frage stehen", folgert der Verband. "Die Absicht von Fiat, Margen drastisch zu senken, und bei Modelländerungen die Margen nach eigenem Ermessen neu festzulegen, ist genauso in Frage gestellt wie der vorgesehene Vorbehalt der Änderungen von Standards." Beide Regelungen machen die neuen Verträge nach Auffassung des Händlerverbandes unkalkulierbar. Sie werden daher von der großen Mehrheit aller Mitglieder abgelehnt. Eine vom Verband angestrengte Klage wegen Rückerstattung der Transportkosten über zwischenzeitlich neun Millionen ist noch nicht entschieden. Es wird aber in Kürze eine weitere mündliche Verhandlung und ein Urteil erwartet.
In der Auseinandersetzung mit dem Hersteller um die neuen Händlerverträge hatten die Fiat-Partner bereits Ende des vergangenen Jahres einen ersten Teilerfolg erzielt. Das Landgericht Frankfurt erklärte in einem Urteil vom 5. Dezember 2014 die Klauseln 5 und 6 des Letter of Intent (LOI) für rechtswidrig (wir berichteten). Sie sollten den Handel verpflichten, keine Klage gegen Fiat einreichen zu dürfen und damit auf Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten zu verzichten. Gleichzeitig sollten sich die Betriebe verpflichten, die noch völlig unbekannten, aber von der FGA Bank geforderten finanziellen Voraussetzungen wie etwa zur Einkaufsfinanzierung, zu erfüllen. (se)
Frank Fehling
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