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Betrug mit HU-Plaketten: Prüfingenieur zu Bewährungsstrafe verurteilt

15.03.2017 12:13 Uhr
Hauptuntersuchung TÜV Plakette Nummernschild
Durch HU-Betrug soll sich ein ehemaliger Prüfingenieur um 25.000 Euro bereichert haben.
© Foto: TÜV Süd

Ein 63 Jahre alter Gutachter hatte von 2008 bis 2010 Fahrzeuge mit HU-Plaketten versehen, ohne sie überprüft oder überhaupt angesehen zu haben.

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Wegen Bestechlichkeit in 235 Fällen hat das Landgericht Köln am Mittwoch einen ehemaligen Sachverständigen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Der 63 Jahre alte Diplom-Ingenieur hatte von Juni 2008 an zwei Jahre lang Fahrzeuge mit HU-Plaketten versehen, ohne sie überprüft oder überhaupt angesehen zu haben. Ursprünglich waren 1.872 Fälle angeklagt. Nach einem Rechtsgespräch am ersten Prozesstag und einem umfassenden Geständnis wurde der Großteil der Fälle aber eingestellt.

Insgesamt soll der Angeklagte durch den Betrug 25.000 Euro ergaunert haben, zudem erhielt er als Gegenleistung Fleisch- und Wurstwaren in unbekanntem Wert. Als Motiv für seine Taten hatte der Prüfer angegeben, dass seine Frau und Tochter zu jener Zeit an Krebs erkrankt gewesen seien. Beruflich sei er so eingespannt gewesen, dass er die Prüfberichte kurzerhand gefälscht habe, um sich mehr Zeit für die Pflege seiner Angehörigen zu verschaffen.

Ein mitangeklagter 52 Jahre alter Werkstattbesitzer wurde zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe wegen Bestechung in 183 Fällen sowie Hehlerei in fünf Fällen verurteilt. Der Mann hatte dem Prüfer im Tatzeitraum rund 1.300 Fahrzeuge für die angebliche Hauptuntersuchung zugeschustert. Zudem waren bei der Durchsuchung seines Betriebs fünf gestohlene Fahrzeuge sichergestellt worden. (dpa)

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KOMMENTARE


AE

15.03.2017 - 16:30 Uhr

...jeder der schon etwas länger dabei ist, kennt doch so einen Tüver....oder er kennt einen der einen kennt... ;-)


MV

16.03.2017 - 13:16 Uhr

Autos zu tüven die eventuell einen Unfall mit Personenschaden verursacht hätten,oder als Hehler zu fungieren bei dem auch noch Gestohlene Fahrzeuge sichergestellt werden scheint in Deutschland einen Kavaliersdelikt gleizukommen.man man man...habe die ein Glück das Sie nicht mit einem Fahrrad auf einen Frauenparklplatz oder Behindertenparkplatz geparkt haben, oder über eine rote Ampel gefahren sind. Dann wären Sie mit Sicherheit zumindestens mit einer Geldstrafe wenn nicht Knast belangt worden.


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