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Dieselskandal: US-Richter verlangt Zwischenstand von VW

24.05.2016 08:48 Uhr
US-Richter Charles Breyer lässt im "Dieselgate"-Mammutverfahren die Anwälte von Volkswagen und zahlreichen US-Klägern antreten.

In der Anhörung am Dienstag soll über den Stand der Verhandlungen im Milliardenstreit und über die Folgen der Manipulationen in den USA berichtet werden.

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US-Richter Charles Breyer lässt im "Dieselgate"-Mammutverfahren die Anwälte von Volkswagen und zahlreichen US-Klägern antreten. In der Anhörung am Dienstag (17.00 Uhr MESZ) soll über den Stand der Verhandlungen im Milliardenstreit und über die Folgen der Manipulationen Hunderttausender Diesel-Fahrzeuge in den USA berichtet werden. Bei Breyers Gericht in San Francisco sind fast alle wichtigen US-Klagen gegen VW gebündelt, unter anderem die der US-Behörden. Volkswagen hat im April bereits eine Grundsatzeinigung mit den Klägern erreicht, muss aber noch die Details für einen verbindlichen Vergleich aushandeln. Die Zeit drängt: Breyer hat ein Ultimatum bis zum 21. Juni gesetzt.

Vor einem Monat durfte VW in der Affäre um manipulierte Abgaswerte ausnahmsweise mal etwas aufatmen, ein erster Kompromiss brachte einen wichtigen Teilerfolg im US-Massenverfahren. Aber vieles blieb zunächst ungeklärt. Hinter den Kulissen wird um die Details eines Vergleichs gefeilscht. Die öffentliche Anhörung dürfte zeigen, ob und inwieweit sich der deutsche Autobauer inzwischen mit den Klägern annähern konnte.

Grundzüge eines Kompromisses hatte Breyer im April bereits skizziert: Ein Teil der 580.000 manipulierten Dieselautos in den USA dürfte in die Werkstätten zurückgerufen werden, einen Teil wird der Konzern vermutlich zurückkaufen müssen. Welcher Anteil wie groß ist, wird maßgeblich bestimmen, wie teuer es für VW wird. Die Wolfsburger werden außerdem "substanziellen Schadenersatz" an die Besitzer zahlen müssen, auch Strafzahlungen stehen noch im Raum. Bislang lassen sich VW und die US-Regierung bei ihren Verhandlungen aber kaum in die Karten schauen. Um einen Schlussstrich unter das Massen-Verfahren ziehen zu können, reicht jedenfalls keine Grundsatzeinigung. Es muss ein in allen Einzelheiten verbindlicher Vergleich geschlossen werden.

Aktionärsvertreter wollen Sonderprüfung

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) will VW unterdessen zu weiteren Ermittlungen im Abgas-Skandal zwingen. Die Aktionärsvertreter haben nach eigenen Angaben beantragt, dass bei der VW-Hauptversammlung am 22. Juni über eine unabhängige Sonderprüfung abgestimmt wird. Neben den von VW eingesetzten Anwälten sollen demnach von Volkswagen unabhängige Wirtschaftsprüfer klären, wann der Vorstand von den manipulierten Abgaswerten im Volkswagen-Konzern wusste, wie DSW-Präsident Ulrich Hocker am Montag sagte.

Die Prüfer sollen auch bewerten, ob inzwischen Instrumente geschaffen wurden, um solche Skandale künftig zu verhindern. Auch die Höhe der Rückstellung von inzwischen etwas mehr als 16 Milliarden Euro werde auf den Prüfstand gestellt. Sollte der Antrag abgelehnt werden, will die DSW die Untersuchung laut Hocker gerichtlich durchsetzen: "Dann muss man sehen, wie der Richter entscheidet - ich glaube aber, wir haben sehr gute Chancen." Das Mandat für die Sonderprüfung solle die Beratungsgesellschaft Baker Tilly Roelfs erhalten.

Bei VW wird es ohne den Mehrheitsaktionär Porsche SE (PSE) auf der Hauptversammlung keine Zustimmung für die Sonderprüfung geben. Die PSE hält mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Anteilsscheine. Ein PSE-Sprecher sagte zunächst nur: "Wir kennen den Antrag noch nicht, und daher ist noch nicht entschieden, wie die Porsche SE darüber abstimmen wird." Der VW-Konzern wollte den DSW-Vorstoß nicht kommentieren.

Auch der Corporate-Governance-Experte Christian Strenger hat einen Antrag auf Sonderprüfung angekündigt. Bei der Deutschen Bank und Thyssenkrupp hatten Aktionäre in der Vergangenheit schon Sonderprüfungen durchgesetzt. (dpa)

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