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Entscheidung im VW-Abgasskandal: Kein Rückgaberecht für Käufer

16.03.2016 11:00 Uhr
Entscheidung im VW-Abgasskandal: Kein Rückgaberecht für Käufer
© Foto: Frank Wagner/Fotolia

Wie erwartet hat das LG Bochum die Klage eines VW-Kunden auf Rückgabe seines Fahrzeugs, das vom Abgasskandal betroffen ist, zurückgewiesen. Der Anwalt des Klägers will in Berufung gehen.

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Im bundesweit ersten Prozess wegen des VW-Abgasskandals hat das Landgericht Bochum am Mittwoch die Klage eines VW-Kunden erwartungsgemäß zurückgewiesen. Er darf wegen der Abgasmanipulationen sein Auto nicht an den Händler zurückgegeben.

Die Veränderungen am Abgassystem seien zwar als Mangel einzustufen, entschied das Gericht. Dieser sei aber vergleichsweise günstig zu beheben. Die Mangelbeseitigung liege unter der Bagatellgrenze von einem Prozent des Kaufpreises. Deshalb gebe es keine erhebliche Pflichtverletzung und damit auch kein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.

Geklagt hatte ein Stammkunde eines Bochumer VW-Autohauses. Vergleichsverhandlungen waren gescheitert. Der Anwalt des Klägers kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. In Deutschland laufen zahlreiche Klagen gegen VW als Konzern oder gegen einzelne Autohäuser auf Rückgabe oder Wertminderung.

Das Bochumer Gericht hatte seinen Standpunkt bereits in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht (wir berichteten). Daher kam die Entscheidung nicht überraschend. VW hatte mit einer Software Abgastests bei Dieselfahrzeugen manipuliert. (dpa)

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KOMMENTARE


istdasrecht

16.03.2016 - 13:27 Uhr

Ich verstehe die Welt nicht mehr. Da wirst Du bewusst und vorsätzlich betrogen und erleidest einen erheblichen finanziellen Schaden und dann entscheidet ein Richter, dass du das Betrugsauto nicht zurück geben kannst. Was ist das für ein Recht ?


Eugen

16.03.2016 - 18:14 Uhr

Manche Kunden reagieren da etwas über. Einfach die Umprogrammierung durchführen lassen, dann ist der "Mangel" behoben. Warum soll man da auch das Auto zurück geben dürfen? Und wie im Kommentar davor angeführt - wo ist da der "erhebliche finanzielle Schaden"?


tigersru

16.03.2016 - 21:07 Uhr

@istdasrechtWelchen erheblichen finanziellen Schaden hat denn der Käufer bisher erlitten??? Der einzige finanzielle Nachteil sind die Anwalts-und Gerichtskosten, wenn er keine Rechtsschutzversicherung hat! Hier handeln die Richter völlig Gesetzteskonform.


Joachim Otting

16.03.2016 - 21:09 Uhr

Der Händler hat nicht betrogen. Und es geht um den Prozess des Käufers gegen den Händler.


Langsam nervt es

16.03.2016 - 21:35 Uhr

Die Fahrer von GM oder Toyota haben sogar Angst um Leib und Leben .... Plötzlich einrastende Zundschlösser sei nur mal ein Beispiel neben den unzählig anderen Fällen die zum Teil Fahrer mit Leben haben bezahlen müssen.Wo waren da die lauten Stimmen wegen Rückgaben. Trotz bekanntwerden wurden die Teile jahrelang weiter verbaut!!Sicherlich ist die Angelwgenheit alles andere lobenswert, aber ich es langsam nicht mehr hören.... erheblicher finazieller Schaden - wie hoch ist der Schaden denn? Fast alles nur Mutmassungen. Und wie erklären die anderen Hersteller die erheblichen Unterschiede der Messergebnisse? Für mich haben die Begrifflichkeiten wie "Motorschutzmechanismus" o.ä. nur dem Kind einen anderen Namen gegeben.Achso nur zur Klarstellung : Ich bin kein VW Fahrer - aber was Angaben der Hersteller betrifft schenke ich längst kein vertrauen mehr. Aber VW baut schon klasse Autos.... oder warum haben selbst die Gebrauchtwagen Händler lieber einen VW als einen Franzosen oder Italiener ....


VW Verkäufer

16.03.2016 - 22:31 Uhr

Was für ein Schaden hast Du bis jetzt erlitten???Ich kann die ganze Scheisse nicht mehr hören! Keiner von Euch Spacken kommt ins Autohaus und sagt: "Ich möchte gern ein Auto was so gut wie kein NOX hat, ich möchte ein sauberes Auto"!Nein, ihr spart Euch die Euro 500,00 für BlueMotion! Bloß nicht an der Ampel ausgehen, bloß nicht Eur 500,00 zahlen!Was wollen eigentlich all die Spacken??? Die wollen jetzt nur Cash von Volkswagen, nichts anderes! Schämt Euch!!!!!!


Dasistrecht

16.03.2016 - 22:59 Uhr

Rechtlich vollkommen verständlich. Welchen nachweislichen finanziellen Schaden hat der Kunde bis jetzt? Diesel - Fahrzeuge des VW Konzerns werden nach wie vor vermarktet und dies aktuell ohne Einbußen. Kein Hersteller erreicht aktuell im realen Fahrbetrieb die angegebenen NoX Werte.


th.63452

17.03.2016 - 07:35 Uhr

Häääää......wieso erleidet man einen "erheblichen finanziellen Schaden" ? Ich denke, das Urteil ist absolut in Ordnung und ich bin beileibe kein VW-Fan und finde das, was sich VW da geleistet absolut daneben. Keine Frage. Aber man sollte auch die Kirche im Dorf lassen. In der normalen Nutzung gibt es keinerlei Einschränkung und es kann mir keiner erzählen, dass er so ein Auto nur wegen der ach so tollen Abgaswerte gekauft hat und das jetzt als zugesicherte Eigenschaft einklagen will. Sorry, für jeden, der das jetzt versucht geht es meiner Meinung nach nur darum, recht zu haben und irgendwie einen Vorteil für sich oder auch einfach nur Geld herauzuschlagen zu wollen.


Th.Fichtner

17.03.2016 - 07:39 Uhr

Sie erleiden eben gerade KEINEN erheblichen finanziellen Nachteil. Das ist das was Sie leider wie oft viele andere auch nicht verstehen. Auf was begründen Sie ein Wandlungsrecht wenn ihnen doch gar kein finanzieller Nachteil entstanden ist? Vollkommen richtige Entscheidung.


VW Fahrer

17.03.2016 - 08:08 Uhr

@istdasrecht: Welchen erheblichen finanziellen Schaden erleidet man denn?Der "Mangel" wird in der Fachwerkstatt behoben und fertig. Wenn man sich darüber schon so aufregen muss, dann sollte man bei allem und jedem mal genauer hinter die Kulissen schauen- aber um Gottes Willen, dann kommt ja womöglich noch viel mehr ans Licht?! Es gibt auf dieser Welt noch ganz andere Baustellen über die sich nachzudenken lohnt! Mein EA189 läuft nach wie vor einwandfrei, er ist sparsam und sehr zugkräftig.


Peter Montag

17.03.2016 - 08:24 Uhr

Die Rechtsprechung ist hier für mich nicht nach vollziehbar. Denn ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis erfüllt nicht die Anforderung des Kunden. Somit ist hier eine Rückabwichlung noch der geringste Schaden für den der das Fahrzeug verkauft hat. Der Kunde hatte im guten Glauben einen technischen Gegenstand (Auto) gekauft, das die Voraussetzungen nicht erfüllt. Denn eigentlich ist das fahren ohne Betriebserlaubnis für den Kunden nicht möglich. Die Rechtsprechung ist hier sehr VW freundlich. Viele Grüße Pemo


Stefan

17.03.2016 - 15:27 Uhr

Ich versteh die Welt langsam nicht mehr. Seit Jahren wird bei allen Herstellern weltweit eine Angabe der Kraftstoffverbräuche gemacht unter Laborbedingungen. Noch nie hat dies einen Verbraucher interessiert und es wurde so hingenommen. Natürlich hat VW betrogen, nichts desto trotz muss man mal die Kirche im Dorf lassen. Kein Kunde hat bisher ein Fzg wegen der Stickoxide gekauft weil keiner Wirklich Ahnung davon hat.Jetzt ist auf einmal alles schlecht was die letzten 50 Jahre hingenommen wurde. Also hört endlich auf mit dieser "Rumhackerei" auf VW. Die Marke sowie die Mitarbeitet haben dies nicht verdient. Es handelt sich immer noch um die meist vertretene Marke und es hängen unzählige Arbeitsplätze und Existenzen daran.Die deutsche Wirtschaft wäre nichts ohne die Automobilindustrie und VW!


Analytiker

17.03.2016 - 19:08 Uhr

Das Urteil, als auch die pro Urteil - Kommentare, haben etwas von: "... unterhalten sich Blinde über Farben...". Was schreibt denn VW in jede Ihrer Betriebsanleitungen zum Thema "Motorcheck- (Abgaswarn-)leuchte brennt??????(sofort, schnellstmöglich) in die Werkstatt fahren! Und warum? Weil die erteilte Betriebserlaubnis auf Basis der genehmigten Schadstoffwerte praktisch nicht mehr erfüllt wird und entsprechende Reparaturen durchgeführt werden müssen. Auf "Dieselgate" angewendet heißt das: Bei allen betroffenen Fahrzeugen müsste korrekterweise die Lampe permanent brennen, was die Schummelsoftware aber bis dato ja wirkungsvoll verhindert. Und jetzt die Kardinalfrage an alle Schlauberger: WILL IRGENDJEMAND HIER NOCH ERNSTHAFT UNS GLAUBEN MACHEN, ER WÜRDE DANN NICHT WANDLUNG INNERHALB DER FRISTEN VERLANGEN WOLLEN, WENN PERMANENT DIESE WARNLAMPE BRENNT?! Das tut diese aber faktisch. Und nein, Augen zuhalten wenn der Zug kommt hat noch keinen gerettet. Jedenfalls ist mir kein Fall bekannt. Die erteilte Betriebserlaubnis ist nun einmal damit FAKTISCH ERLOSCHEN, da die Erteilung unter anderen Voraussetzungen erfolgte! Ich kann auch nicht an meinem Auto rumfummeln und Änderungen zur erteilten Betriebserlaubnis vornehmen und noch frech mich hinstellen nach dem Motto "... habt Euch mal nicht so, macht doch VW auch ...!" Und nein, das ist dem Grunde nach eben erst einmal überhaupt nichts anderes! Der Händler wurde aufgefordert, (hoffentlich) unter Fristsetzung den erheblichen Mangel (keine Betriebserlaubnis) zu beseitigen. Kann er aber nicht. So und jetzt Ihr. Die Berufung wird sehr wahrscheinlich (wenn nicht gerade in Niedersachsen oder gar Wolfsburg anhängig) doch vielleicht Erfolg haben, wenn das Gericht erkennend und eben nicht zubilligend zu urteilen sich im Stande sieht.Fehlt bloß noch zu guter Letzt der pfiffige Rechtsanwalt der einen Unfallverursacher vertritt und darauf verweist, dass das Fahrzeug des Geschädigten gar nicht hätte am Straßenverkehr teilnehmen dürfen...! Dann schon mal Gute Nacht!


istdasrecht

17.03.2016 - 20:01 Uhr

Obwohl es eigentlich nicht viel Sinn macht auf unsachliche und beleidigende Kommentare zu reagieren, müssen doch einige Sachverhalte richtig gestellt werden:*** Finanzieller Schaden : Angebot von "Wirkaufendeinauto.de" für meinen Touran 2,0 TDI "bluemotion" Anfang September 15 (aus Interesse was das Auto noch wert ist) 21815 EURO - Angebot mit den gleichen Angaben Mitte Oktober (1000 km mehr) 19611 EURO - Differenz 2204 EURO. Vor zwei Wochen wurden mir von einem VW (!)- Händler 16500 EURO geboten. Kein finanzieller Schaden ? Dazu die Meldung auf FOCUS online von gestern : "Wertverlusthammer: Schummel - Diesel wie Unfallwagen eingestuft !"*** zu EUGEN: "Einfach die Umprogrammierung durchführen lassen, dann ist der Mangel behoben." - Wenn das so einfach wäre frage ich mich, warum sich der Passat-Rückruf um mindestens weitere sechs Wochen verzögert. Auch hätte VW wohl nicht millionenfach betrogen, wenn die Probleme so einfach zu lösen wären, wie das jetzt dargestellt wird.*** zu VW-Verkäufer : Inwiefern ich "Cash von Volkswagen" will erschließt sich mir nicht. Ich will mein Auto mit dem Betrugsmotor zurück geben, weil die Bedingungen des Kaufvertrags vom Verkäufer nicht erfüllt wurden. Dafür bekomme ich mein Geld zurück und zahle natürlich eine entsprechende Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.Noch ein Satz zu VW-Verkäufer : Ihre Ausführungen und Ihre Wortwahl sprechen für sich, S i e sollten sich schämen!


Duvenbeck

18.03.2016 - 06:58 Uhr

Der gute Mann hat wahrscheinlich seine Rechtschutzversicherung seit Jahren nicht genutzt und "wedelt" jetzt mit der "Advocart" umher. Anders kann man sich so eine schwachsinnige Klage doch nicht erklären. Man stelle sich mal vor, was passieren würde, wenn er Recht bekommen hätte.Wir haben doch wirklich wichtigere Probleme auf dieser Erde als so etwas.


UE

18.03.2016 - 16:34 Uhr

@isdasrecht: SCHWACHSINN! Wenn Sie nichts besseres zu tund haben als aller 14 Tage Ihr Auto bewerten zu lassen, dann haben SIE ein Problem, nicht Ihr Auto! Und einen Verlust erleiden Sie, wenn überhaupt, erst dann, wenn Sie Ihr Fahrzeug tatsächlich verkaufen. Wobei dann immer noch nicht sicher ist, was Sie wohl ohne den "Skandal" bekommen hätten.Entscheidend ist auch noch folgernder Punkt: WENN Sie jemanden verklagen wollen, dann die Journallie, die die ganze Zeit auf diesem ausgelutschten Thema herumreitet. Denn Ihr Wagen ist, wenn überhaupt, nicht weniger wert, weil er mutmaßlich ein bisschen mehr NOX raushaut (das bis zum "Skandaaaaal" auch niemanden interessiert) sondern, weil die ganze Sache immer und immer wieder hochgekocht wird.Ich kann Ihnen aber versichern, dass das Gequatsche vom "Wertverlust" Schwachsinn ist! Wir nehmen diese Fahrzeuge "ganz normal" Inzahlung und verkaufen sie auch zu "ganz normalen" Preisen weiter.


istdasrecht

19.03.2016 - 23:00 Uhr

Antwort zu UE : Selbstverständlich habe ich Besseres zu tun. Anfang September habe ich meinen Touran aus reinem Interesse, was das Auto noch wert ist, bewerten lassen. Was ist da so außergewöhnlich ? Dann wurde Ende September der VW-Betrug bekannt und es stellte sich heraus, dass der Wert des Fahrzeugs um mehr als 2000 EURO gesunken war. Und dafür kann sicher "die Journaille" nichts, sondern die Ingenieure und Manager von VW, die den Einbau der Betrugssoftware zu verantworten haben. Mehr als die Manipulation ärgert mich die Arroganz, die VW im Umgang mit seinen bisher treuen Kunden an den Tag legt (z.B. "Abgasthematik"). Ihr Beitrag bestätigt mir, dass man bei VW immer noch auf dem hohen Ross sitzt, doch wer hoch sitzt, kann auch tief fallen. Mir tun nur die kleinen Angestellten und Arbeiter bei VW und auch die Händler und Verkäufer leid, die für diesen Betrug büßen müssen, obwohl sie nichts dafür können. Ich werde sicherlich nicht der einzige sein, der nach fünf VW einen Marklenwechsel vornehmen wird.


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