Der Neuwagenvertrieb über Online-Portale ist für viele Autohändler schon länger ein Ärgernis. Ein AUTOHAUS-Artikel von Rechtsanwalt Uwe Brossette, der darin einen Angriff auf die quantitative Selektion sieht, gab zuletzt Anlass zu angeregten Diskussionen. In der vergangenen Woche legte Brossette in einer Präsentation vor der Fachgruppe Fabrikatsvereinigungen des Deutschen Kfz-Gewerbes nach.
Wie ZDK-Geschäftsführerin Antje Woltermann mitteilte, fanden die Ausführungen des Anwalts aus der Kanzlei Osborne Clarke großen Anklang bei den Händlervertretern. Sie beauftragten den Vertriebsrechtsspezialisten seine Argumentation weiter auszuarbeiten. So gewappnet wollen einige Verbände dann das Thema mit ihrem Importeur oder Hersteller besprechen.
Der Kölner Jurist hatte in AUTOHAUS 12/2014 die Handelspraktiken der Vermittlungsplattformen ausführlich analysiert und dabei insbesondere die Verträge der Plattformen mit den Händlern bewertet. Seiner Meinung nach sind die Neuwagen-Verkaufsplattformen nichts anderes als ständige Vermittler der Händler. Wenn der Hersteller oder Importeur dem Einsatz dieser ständigen Vermittler nicht zugestimmt habe, werde dadurch die quantitative Selektion unterlaufen. "In vielen Händlerverträgen ist das ein Kündigungsgrund", so Brossette. Dass der Hersteller die Anzahl der zugelassenen Vertriebspartner frei bestimmen und seinen Händlern den Einsatz von Unterhändlern und ständigen Vermittlern verbieten kann, ist einer der Eckpunkte des quantitativ-selektiven Vertriebssystems nach der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO). (dp)
Gottfried Schulz
Audi Händler