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Neuwagenvermittlung im Internet: ZDK unterstützt Händlerverbände

26.02.2015 17:06 Uhr
Autohaus24.de
Die Frage nach dem richtigen Umgang mit Neuwagenvermittlern im Internet treibt den Autohandel seit Jahren um.
© Foto: Autohaus24.de

Das Kfz-Gewerbe will der Rabattschleuderei im Netz den Nährboden entziehen. Helfen soll ein neues Konzept, dass die Vereinbarkeit von Vermittlungsgeschäften mit geltenden Händlerverträgen bezweifelt.

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Das Deutsche Kfz-Gewerbe (ZDK) erhöht den Druck im Kampf gegen die Rabattschleuderei im Internet. Die Fachgruppe Fabrikatsvereinigungen hat in Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei ein neues Konzept entwickelt, das die Händlerverbände in Gesprächen mit Herstellern und Importeuren zu dem Thema unterstützen soll.

"Wir werden uns die Regelungen zum Einsatz ständiger Vermittler in den Händlerverträgen der einzelnen Fabrikate sehr genau ansehen", sagte ZDK-Vizepräsident Ulrich Fromme am Donnerstag in Berlin. "Auf diese Weise lassen sich dann konkrete Handlungsoptionen aufzeigen." Die Verbände müssten dafür aber auch auf den ZDK zukommen.

Basis des Konzepts ist die Argumentation des Branchenanwalts Uwe Brossette von der Kölner Kanzlei Osborne Clarke, der in den Vermittlungsgeschäften einen Angriff auf die quantitative Selektion sieht (wir berichteten). "Die Ergebnisse dieser rechtlichen Überprüfung klingen nach meinem Eindruck sehr vielversprechend", betonte Fromme.

Zum Nachteil der Branche

Der Neuwagenverkauf über Online-Portale steht seit Jahren in der Kritik. Ein relativ kleiner Kreis von Autohändlern arbeitet hinter den Kulissen mit Internetvermittlern zusammen – auf Kosten der gesamten Branche. Fromme: "Da werden einzelne Händler übervorteilt. Da bekommen einzelne Händler Fahrzeuge zu Konditionen, von denen andere nur träumen können. Dies geschieht durch Hersteller und Importeure, die solche Preise erst entstehen lassen." Nach Verbandsschätzung werden über diesen Kanal bis zu 80.000 Autos im Jahr verkauft.

Der ZDK bezweifelt, dass die Geschäfte mit geltenden Händlerverträgen vereinbar sind. Fromme erläuterte dies am Beispiel von Autohaus24.de: In dem zugrundeliegenden Vermittlungsvertrag würden zunächst Rabatte und Provisionen zwischen der Plattform und dem Händler vereinbart. Erst danach gehe Autohaus24 mit diesen Nachlässen auf Kundensuche. Das Portal stehe damit eindeutig im Lager des Händlers und sei insofern dessen ständiger Vermittler.

Vertragswidriges Verhalten

Das Problem: Die ständige Vermittlung ist in den meisten Händlerverträgen entweder ganz ausgeschlossen oder bedarf der vorherigen Zustimmung des Herstellers. "Sofern eine solche Zustimmung nicht vorliegt oder sofern die ständige Vermittlung vertraglich ausgeschlossen ist, verstößt ein Händler gegen seinen Händlervertrag, wenn er mit Autohaus24.de zusammenarbeitet", erklärte Fromme.

Entsprechend sei der Hersteller verpflichtet, den Händler zur Unterlassung aufzufordern und das vertragswidrige Verhalten zu unterbinden. Ansonsten könnten Schadenersatzpflichten entstehen. Zugleich hätten dann die vertragstreuen Händler ebenfalls Anspruch auf den Einsatz ständiger Vermittler. "Damit könnte der Hersteller die Kontrolle über sein Vertriebsnetz verlieren, was ganz und gar nicht in seinem Interesse liegen dürfte", sagte der Verbandsvertreter. (rp)

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KOMMENTARE


Jonny

27.02.2015 - 08:37 Uhr

Ich muss hier einfach sagen, daß die einzelnen Händler die die Ramschplattformen nutzen einfach das unternehmerische Risiko eingehen was die Branche in der Fläche nicht bereit ist einzugehen. Für den Hersteller ist es dann ein einfaches den Händler zu subventionieren der die Werke am besten auslastet. Da wird dann auch ganz großzügig bei manchen Händler darauf verzichtet, daß er ja nicht einmal die grundlegendste CI umsetzt solange die AE stimmen. Gesehen bei dem einen oder anderen ländlich gelegenen Händler der die Portale bedient und AE-Quoten hat von dem eine Hersteller-Niederlasung nur träumen kann.


Mr. Digital

27.02.2015 - 09:24 Uhr

Das System der Online-Vermittler basiert prinzipiell auf Dummheit und Gier der Händler, sorry für die klaren Worte. Die einliefernden Händler setzten Eroberung voraus und bieten nur außerhalb ihrer Vertriebsgebiete an, um ihr stationäres Geschäft nicht zu kannibalisieren. Dabei gehen sie teilweise unter EK, weil AE-Grenzen erreicht werden sollen, die auf den Gesamtabsatz bezogen immer noch einen Ertrag in Form von Boni bedeuten. Dabei fühlen sie sich sooo schlau.Dass gleichzeitig andere Händler auf die gleiche Art und Weise in ihrem Vertriebsgebiet agieren, realisieren sie nicht. Für den Endkunden ist das eine tolle Sache, er kann in der Regel Autos unter Händler-EK erwerben.Händler und Hersteller zahlen letzten Endes drauf und die Vermittler, die nach wie vor rote Zahlen schreiben, weil das Online-Marketing und die Personalkosten zu hoch sind, lachen sich ins Fäustchen.Es wird Zeit, dass der Handel das Problem in die Hand nimmt und löst. Bei Umsatzrenditen unter 1% können wir gut absehen, wie die Sache ausgeht, wenn wir nichts ändern.


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