Das Deutsche Kfz-Gewerbe (ZDK) erhöht den Druck im Kampf gegen die Rabattschleuderei im Internet. Die Fachgruppe Fabrikatsvereinigungen hat in Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei ein neues Konzept entwickelt, das die Händlerverbände in Gesprächen mit Herstellern und Importeuren zu dem Thema unterstützen soll.
"Wir werden uns die Regelungen zum Einsatz ständiger Vermittler in den Händlerverträgen der einzelnen Fabrikate sehr genau ansehen", sagte ZDK-Vizepräsident Ulrich Fromme am Donnerstag in Berlin. "Auf diese Weise lassen sich dann konkrete Handlungsoptionen aufzeigen." Die Verbände müssten dafür aber auch auf den ZDK zukommen.
Basis des Konzepts ist die Argumentation des Branchenanwalts Uwe Brossette von der Kölner Kanzlei Osborne Clarke, der in den Vermittlungsgeschäften einen Angriff auf die quantitative Selektion sieht (wir berichteten). "Die Ergebnisse dieser rechtlichen Überprüfung klingen nach meinem Eindruck sehr vielversprechend", betonte Fromme.
Zum Nachteil der Branche
Der Neuwagenverkauf über Online-Portale steht seit Jahren in der Kritik. Ein relativ kleiner Kreis von Autohändlern arbeitet hinter den Kulissen mit Internetvermittlern zusammen – auf Kosten der gesamten Branche. Fromme: "Da werden einzelne Händler übervorteilt. Da bekommen einzelne Händler Fahrzeuge zu Konditionen, von denen andere nur träumen können. Dies geschieht durch Hersteller und Importeure, die solche Preise erst entstehen lassen." Nach Verbandsschätzung werden über diesen Kanal bis zu 80.000 Autos im Jahr verkauft.
Der ZDK bezweifelt, dass die Geschäfte mit geltenden Händlerverträgen vereinbar sind. Fromme erläuterte dies am Beispiel von Autohaus24.de: In dem zugrundeliegenden Vermittlungsvertrag würden zunächst Rabatte und Provisionen zwischen der Plattform und dem Händler vereinbart. Erst danach gehe Autohaus24 mit diesen Nachlässen auf Kundensuche. Das Portal stehe damit eindeutig im Lager des Händlers und sei insofern dessen ständiger Vermittler.
Vertragswidriges Verhalten
Das Problem: Die ständige Vermittlung ist in den meisten Händlerverträgen entweder ganz ausgeschlossen oder bedarf der vorherigen Zustimmung des Herstellers. "Sofern eine solche Zustimmung nicht vorliegt oder sofern die ständige Vermittlung vertraglich ausgeschlossen ist, verstößt ein Händler gegen seinen Händlervertrag, wenn er mit Autohaus24.de zusammenarbeitet", erklärte Fromme.
Entsprechend sei der Hersteller verpflichtet, den Händler zur Unterlassung aufzufordern und das vertragswidrige Verhalten zu unterbinden. Ansonsten könnten Schadenersatzpflichten entstehen. Zugleich hätten dann die vertragstreuen Händler ebenfalls Anspruch auf den Einsatz ständiger Vermittler. "Damit könnte der Hersteller die Kontrolle über sein Vertriebsnetz verlieren, was ganz und gar nicht in seinem Interesse liegen dürfte", sagte der Verbandsvertreter. (rp)
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