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Repanet Praxistipp: Arbeitsschutz nicht auf die leichte Schulter nehmen

08.02.2017 22:15 Uhr
Repanet Praxistipp: Arbeitsschutz nicht auf die leichte Schulter nehmen
Arbeitssicherheitsspezialist Jörg Kölling (Mitte) im Einsatz bei einem Kfz-Betrieb.
© Foto: Repanet

Die Erfahrung zeigt: Solange alles gut geht, steht Arbeitsschutz in vielen K&L-Werkstätten nicht gerade auf Platz 1 der Prioritätenliste. Mängel fallen oft erst nach einem Unfall oder Schaden auf. Arbeitsschutz­fachmann und Repanet-Berater Jörg Kölling rät, dem Thema mehr Aufmerksamkeit zu schenken und gibt dazu konkrete Tipps aus der Praxis.

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"Wenn es um Dinge wie die Gefährdungsbeurteilung oder die Unterweisungsnachweise geht", so Jörg Kölling, "lassen einige Betriebe leider die Zügel schleifen." Der Diplom-Ingenieur und Arbeitssicherheitsspezialist hat das schon mehrmals erlebt: "Da kommt die Gewerbeaufsicht zu einer Überprüfung, und wichtige Dokumente fehlen – schon hat der Betrieb Scherereien am Hals. Und noch unangenehmer kann sich so etwas bei einem Versicherungsschaden auswirken." Daher rät er: "Diesen unnötigen Ärger sollte man sich ersparen."

Was müssen K&L Betriebe beachten?
Dabei ist das Thema eigentlich klar geregelt: K&L Betriebe müssen jährlich eine aktuelle Arbeitsschutzdokumentation erstellen. Sie umfasst eine fundierte Gefährdungsbeurteilung, ein Explosionsschutzdokument, ein Gefahrstoffverzeichnis sowie Belege über erfolgte Sicherheitsunterweisungen der Mitarbeiter. Außerdem müssen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin bestellt sein. In Betrieben bis zu 20 Mitarbeitern – die typische Größenordnung vieler K&L-Betriebe – übernimmt oft der Geschäftsführer (nach einer mehrtägigen Schulung und Prüfung bei der Berufsgenossenschaft) die Position der Fachkraft für Arbeitssicherheit selbst.

Soweit die Vorschriften – doch in der Praxis hapert es damit. "In manchen Werkstätten herrscht hier Unkenntnis", bemängelt Jörg Kölling. "Bei dem einen fehlt die Gefährdungsbeurteilung, beim anderen das Explosionsschutzdokument für die Lackieranlage. Manche wissen beispielsweise gar nicht, dass die Elektrik der Lackierkabine alle sechs Jahre durch einen besonders befähigten Fachmann überprüft werden muss." Solche Versäumnisse, das zeigen Beispiele aus der Praxis, können dann beispielsweise bei einem Brand in der Lackierkabine zu Problemen und Verzögerungen bei der Schadenabwicklung durch die Versicherung führen.

Jörg Kölling, der seit Jahren die Betriebe des Werkstattnetzwerks Repanet zum Thema Arbeitsschutz berät, gibt eine Reihe von Tipps:
 
1. Arbeitsschutz ernst nehmen!
Auch wenn im Betrieb schon lange nichts mehr passiert ist – nehmen Sie das Thema Arbeitsschutz nicht auf die leichte Schulter. Natürlich denkt man im betrieblichen Alltag nicht ständig daran, was alles schiefgehen kann. Aber sorgen Sie bei den Gelegenheiten, bei denen dieses Thema explizit angesprochen wird, für Ernsthaftigkeit und den nötigen Nachdruck.
 
2. Das Thema geht alle Mitarbeiter an!
Konzentrieren Sie sich bei Sicherheitsunterweisungen nicht nur auf neue oder unerfahrene Mitarbeiter. Denn erfahrungsgemäß sind es oft die Altgesellen mit zig Jahren Erfahrung, die es mit den Sicherheitsvorschriften nicht mehr so genau nehmen. Gehen Sie selbst mit gutem Beispiel voran: Nichts unterstreicht die Bedeutung von Arbeitsschutz besser als ein Chef, der sich an die Regeln hält, zum Beispiel beim Rauchverbot während der Arbeit und im Pausenraum.
 
3. Dokumente aktuell halten!
Ganz wichtig: Sorgen Sie dafür, dass Ihre Gefährdungsbeurteilung immer auf dem aktuellen Stand ist. Denken Sie daran, dass der Einsatz von neuen Maschinen, Geräten und Arbeitsstoffen oder die Veränderung von Arbeitsbereichen und -abläufen eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung erfordern – auch außerhalb des normalen Turnus. Sorgen Sie für Transparenz: Ergänzen Sie die Gefährdungsbeurteilung durch Fotos aus dem praktischen Betrieb, um getroffene Maßnahmen für die eigenen Mitarbeiter zu dokumentieren.
 
4. Hilfe von Fachleuten annehmen!
Es ist nicht leicht, bei der Beurteilung des eigenen Betriebes unvoreingenommen zu bleiben. Manchmal werden dabei Risiken zu niedrig eingeschätzt oder übersehen. Ziehen Sie daher externe Fachleute, zum Beispiel Sicherheitsingenieure, zur Gefährdungsbeurteilung hinzu: Diese finden nicht selten Mängel, die Sie selbst aus täglicher Gewöhnung gar nicht mehr wahrnehmen. Sie helfen auch bei der Anfertigung der vorgeschriebenen Dokumente. Viele der dafür benötigten Daten lassen sich übrigens bequem per elektronischer Kommunikation übermitteln.
 
5. Sich auch selbst prüfen!
Prüfen Sie als Betriebsleiter kritisch, ob die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb einen angemessenen Stellenwert hat – ganz besonders, wenn Sie selbst die Position der Fachkraft für Arbeitssicherheit innehaben. Denn mal ehrlich: Als Chef hat man oft tausend Dinge gleichzeitig im Kopf, da kann die Arbeitssicherheit schon mal zu kurz kommen. Deshalb ist es die bessere Lösung, diese Aufgabe einem externen Fachmann zu übertragen. Der beherrscht die Materie und konzentriert sich voll und ganz darauf. Und er weiß auch, was Aufsichtsstellen wie Landrats- und Gewerbeaufsichtsämter, Bezirksregierungen und Berufsgenossenschaften verlangen.

Das Thema Arbeitsschutz hat im Beratungsangebot von Repanet seinen festen Platz und gehört zu den am häufigsten abgerufenen Leistungen. Informationen dazu erteilt auch das Service-Center unter der Telefonnummer 02378 91 88 0.   (wkp)

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