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Rotes Kennzeichen: Ausweitung der Fahrten angedacht

16.02.2016 09:16 Uhr
Rotes Kennzeichen: Ausweitung der Fahrten angedacht
Die Möglichkeiten einer Ausweitung der Fahrten mit roten Kennzeichen werden überprüft.
© Foto: Picture Alliance/AP Photo/Fritz Reiss

Auf dem Hänger zur Tankstelle oder in die Lackiererei – bei nicht zugelassenen Fahrzeugen müssen Autohändler bislang so verfahren. Das könnte sich bald ändern.

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Die Kfz-Betriebe in Deutschland dürfen auf eine praxisgerechtere Handhabung des roten Kennzeichens hoffen. Nach Angaben des Kfz-Gewerbes Baden-Württemberg werden derzeit in Berlin die Möglichkeiten einer Ausweitung der Fahrten mit roten Kennzeichen ("Händler-Kennzeichen") überprüft. Dies habe Norbert Barthle, Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, jüngst Landesverbandspräsident Harry Brambach mitgeteilt.

Barthle stehe einer Erweiterung im Interesse der Wirtschaft aufgeschlossen gegenüber, hieß es. "Jetzt gilt es, das Ganze mit Leben zu füllen. Hauptsache, wir bekommen schnell eine Regelung, mit der unsere Autohäuser nicht zugelassene Fahrzeuge zum Tanken, zur Lackiererei oder beispielsweise bei Lkw- und Wohnmobilfahrgestellen zu Firmen bringen können, die die Aufbauten erledigen", betonte Brambach.

Ausgelöst wurde der Wunsch nach einer erweiterten Regelung durch die Rechtsprechung. Brambach: "Die handhabt das Thema getreu dem aktuellen Verordnungstext sehr restriktiv und die Kontrollen samt Bußgeldern wurden parallel immer schärfer."

Bisher ist der Gebrauch des roten Kennzeichens stark eingeschränkt, beispielsweise auf Probe- und Überführungsfahrten. Bei allen anderen Gelegenheiten muss der Wagen auf den Hänger. (tm)

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KOMMENTARE


Rudolf Irgmaier

17.02.2016 - 07:09 Uhr

Bei den meisten KFZ Betrieben wird mit den roten Nr. sehr sorgfälltig umgegangen,aber wenn man sieht wer alles eine rote Nr.hat,da wurde irgendwan ein Gewerbe angemeldet,und jetzt wird dieses Kennzeichen als Dauerkennzeichen verwendet,da werden verschiedene LKW für denBaustellenverkehr verwendet und Kennzeichen verliehen dagegen sollte vorgegangen werden.


K. Jansen

17.02.2016 - 09:49 Uhr

Inzwischen gehen alle sehr sorgsam mit den roten Kennzeichen um. Ich habe diese auch früher schon z.B. nie verliehen und mir würde das auch beim besten Kumpel nie in den Sinn kommen, war aber leider immer wieder zu hören. Die Kontrollen mit möglichen Bußgeldern werden regional sehr unterschiedlich gehandhabt. Fakt ist, die derzeitige teilsweise sehr restriktive Auslegung der Verordnung durch die Gerichte ist völlig praxisfremd. Früher waren z.B. auch Fahrten "zum Kaufanreiz" möglich, z.B. Kundenbesuche oder ähnliches. Letztlich bleibt es aber dem Nutzer überlassen, eine stichhaltige (und wahre) Begründung zu nennen ...


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