-- Anzeige --

Verkehrsrechts-Schadenkongress: "Den Anwalt von Anfang an mit einschalten"

26.03.2017 20:31 Uhr
Verkehrsrechts-Schadenkongress: "Den Anwalt von Anfang an mit einschalten"
Dr. Daniela Mielchen leitet in Hamburg eine eigene Kanzlei und gehört auch der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein an. Sie ist überzeugt davon, dass die Nullzinspolitik einer korrekten Schadenabwicklung seitens der Haftpflichtversicherer nicht zuträglich ist.
© Foto: Walter K. Pfauntsch

Die Nullzins-Politik "vervielfältigt gesetzwidrige Schadenabwicklungen der Haftpflichtversicherer" noch zusätzlich. Dieser Ansicht ist die Hamburger Anwältin Dr. Daniela Mielchen, die auch Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV ist.

-- Anzeige --

Diese Meinung vertrat Mielchen auch unmissverständlich auf dem 2. Schadenkongress der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, der zuletzt in Besigheim bei Stuttgart stattgefunden hatte. Über 120 Autohausmitarbeiter, Sachverständige und Rechtsanwälte setzten sich in einem Workshop und ihn verschiedenen Vortragsthemen dabei mit der Schadenabwicklungspolitik der Versicherer auseinander. Übereinstimmendes Credo: Diese verschärft sich permanent weiter. 

"Versicherer können sich korrekte Schadenabwicklung nicht mehr leisten"

So stellte RA Joachim Otting anschaulich dar, dass "die Versicherungsbranche sich schlicht keine korrekte Schadenabwicklung mehr leisten kann". Das Prämienaufkommen würde von jeher Anfang des Jahres an den Kapitalmärkten angelegt und erst im Verlauf des Jahres nach und nach für die Schadenabwicklung verbraucht. So konnte man in der Vergangenheit, wie Daniela Mielchen ergänzte, mit 40 Milliarden Euro und einem ordentlichen Zinssatz von 6 Prozent Halbjahreserträge von 1,2 Milliarden, mit 7 Prozent schon 1,4 Milliarden und mit 8 Prozent 1,6 Milliarden Euro erwirtschaften. Sinke der Zinssatz hingegen auf Null, sinke auch die Bereitschaft der Versicherungen, den "Schadenersatz entsprechend unserer Gesetze zu leisten". 

Hohe Erfolgsquote nach Einklagung gekürzter Beträge

Und damit würden auch die Verbringungskosten sinken, so die bekannte Anwältin weiter: "Während die HUK aus Verbringungskosten von 120 Euro flächendeckend und mit fehlerhafter Begründung 80 Euro macht, kürzt die Allianz bereits auf 34,50 Euro, ohne hieran einen zutreffenden Rechtsgedanken zu verschwenden. Tatsächlich zahlen die Versicherungen in 9 von 10 Fällen aber gleich nach Zustellung der Klage, ohne das Verfahren überhaupt aufzunehmen." 

Mittlerweile können nach Ansicht von Daniela Mielchen daher "keine Zweifel mehr daran bestehen, dass zur Regulierung eines jeden Haftpflichtschadens von Beginn an die Kooperation von Autohaus, Sachverständigen und Anwalt" gehöre. 

Faktor Kundenzufriedenheit

Kommunikationstrainerin Johanna Busmann empfahl auf dem Verkehrsrechts-Schadenkongress darüberhinaus in ihrem Workshop, die Anwaltseinschaltung von Beginn an "deutlich anzuraten". Niemand von den Geschädigten wisse, wieviel Geld "in die Elbe fließe", wenn man nicht als erstes das Autohaus und hierüber einen Anwalt einschalte. Dem Kunden solle klar vermittelt werden, dass dies seinem Schutz diene. Neben vermiedenen Kürzungen mache sich das auch bei der Kundenzufriedenheit bemerkbar: Während ein unzufriedener Kunde seine Unzufriedenheit statistisch 10-fach weitertrage, würde ein zufriedener Kunde von sich aus nur darüber reden, wenn er begeistert sei. Zur Begeisterung gehöre jedoch, dass er ein Mehr zu dem Erwarteten erhalte. Genau das würde die Hinzuziehung eines Anwaltes gleich zu Beginn einer Haftpflichtabwicklung bewirken. Mielchen in ihrem Fazit: "Das bringt unerwartet
mehr Geld bei weniger Ärger. Und nicht zu vergessen: Die Anwaltskosten sind als Schadenposition von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu übernehmen."   (wkp)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Auto News für die Automobilbranche: AUTOHAUS ist eine unabhängige Abo-Fachzeitschrift für die Automobilbranche und ein tagesaktuelles B2B-Online-Portal. AUTOHAUS bietet Auto News, Wirtschaftsnachrichten, Kommentare, Bilder und Videos zu Automodellen, Automarken und Autoherstellern, Automobilhandel und Werkstätten sowie Branchendienstleistern für die gesamte Automobilbranche. Neben den Auto News gibt es auch Interviews, Hintergrundberichte, Marktdaten und Zulassungszahlen, Analysen, Management-Informationen sowie Beiträge aus den Themenbereichen Steuern, Finanzen und Recht. AUTOHAUS bietet Auto News für die Automobilbranche.