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VW: Piëch und Porsche stützen Markenchef Diess

24.10.2016 09:18 Uhr
Herbert Diess
Im Dauerkonflikt mit dem Betriebsrat hat VW-Pkw-Chef Herbert Diess Rückendeckung aus dem Aufsichtsrat bekommen.
© Foto: VW

Es sei beeindruckend, was Volkswagen in so kurzer Zeit auf die Beine gestellt habe, lobte Wolfgang Porsche. Die Marke müsse aber "effizienter und profitabler" werden.

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Im Dauerkonflikt mit dem Betriebsrat hat VW-Pkw-Chef Herbert Diess Rückendeckung aus dem Aufsichtsrat bekommen. "Wir werden Herrn Diess nach besten Kräften unterstützen", sagte Wolfgang Porsche dem Magazin "Der Spiegel". Mehr als die Hälfte der VW-Aktien werden von der Großfamilie Porsche/Piëch kontrolliert. Mit Blick auf die jüngste E-Auto-Vorstellung sagte Porsche: "Es ist beeindruckend, was Volkswagen in so kurzer Zeit auf die Beine gestellt hat." Zugleich betonte er, die Marke Volkswagen müsse "effizienter und profitabler" werden.

Unterstützung erhielt auch Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch. "Wir haben großes Vertrauen in Herrn Pötsch", sagte Porsches Cousin Hans Michel Piëch in dem Doppel-Interview. Sie hätten "immer gute Erfahrungen gemacht, wenn wir Menschen aus dem Unternehmen in führende Positionen gesetzt haben". Pötsch war zuvor VW-Finanzvorstand.

Kritiker weisen darauf hin, dass Pötsch bereits Teil des Machtzirkels war, als der Skandal um manipulierte Dieselwerte bei Millionen Dieselfahrzeugen intern bekanntwurde. Kritisiert wird der Umgang mit der Affäre. Pötsch weist die Vorwürfe zurück.

Verständnis zeigten die Aufsichtsräte für die Kritik an hohen Bonuszahlungen für die Top-Manager trotz des Dieselskandals. "Mir wäre es am liebsten gewesen, man hätte für den Moment auf flexible Vergütungsteile ganz verzichtet", räumte Porsche ein. Und Piëch ergänzte: "Für die Außenwirkung wäre es besser gewesen, wenn der Vorstand erst einmal verzichtet hätte." Allerdings sei der Bonusanspruch der Vorstände vertraglich geregelt. "Das Reglement war auf einen Fall wie die Dieselaffäre nicht zugeschnitten", sagte Piëch. VW arbeitet derzeit an einer Reform des Bonussystems. (dpa)

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KOMMENTARE


D.Buschhorn

25.10.2016 - 11:01 Uhr

Natürlich sind Bonuszahlungen wie andere Parameter vertraglich geregelt. Es gibt aber auch die Möglichkeit in Form einer Spende für karitative Zwecke wenn ein Verzicht nicht möglich ist..


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