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Weil: Entlastungsempfehlung für VW-Vorstand nur für 2016

30.03.2017 07:40 Uhr
Stephan Weil hat klargestellt, dass sich die vom VW-Aufsichtsrat empfohlene Entlastung des Vorstands ausschließlich auf 2016 bezieht.

Der Aufsichtsrat schlägt den Anteilseignern zur Hauptversammlung am 10. Mai eine Entlastung des gesamten Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 vor.

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Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil hat klargestellt, dass sich die vom VW-Aufsichtsrat empfohlene Entlastung des Vorstands ausschließlich auf 2016 bezieht. Um das Jahr 2015, als die Abgasaffäre bekannt wurde, geht es dabei nicht. "Olaf Lies und ich legen Wert darauf, dass sich die Entlastungsempfehlungen auf das Geschäftsjahr 2016 beziehen. Auf diesen Zeitraum bezogen gibt es keine Vorwürfe", sagte der SPD-Politiker am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Weil und Niedersachsens Wirtschaftsminister Lies sind auch Mitglieder des Aufsichtsrats.

Der VW-Großaktionär Niedersachsen hatte auf der Hauptversammlung im Juni 2016 angesichts der Abgas-Affäre eine komplette Entlastung für die Vorstandsarbeit im Skandal-Jahr 2015 nicht mitgetragen. Das Land verweigerte dem im Skandal zurückgetretenen Ex-Konzernchef Martin Winterkorn und dem aktuellen VW-Markenchef Herbert Diess den sonst üblichen Vertrauensbeweis.

"Die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft werden abzuwarten sein. Eine umfassende Aufklärung des Abgasaffäre ist für uns nach wie vor von zentraler Bedeutung", sagte Weil. Er betonte aber auch: "Die Mitglieder der Landesregierung im Aufsichtsrat von Volkswagen werden auch weiterhin keine Stellung beziehen zu den laufenden Ermittlungsverfahren." Niedersachsen ist VW-Großaktionär.

Zuvor hatte der Aufsichtsrat von Volkswagen dem Vorstand des Autobauers trotz einer laufenden Prüfung auf Schadenersatzansprüche wegen des Abgasskandals sein Vertrauen ausgesprochen. Der Aufsichtsrat schlage den Anteilseignern zur Hauptversammlung am 10. Mai eine Entlastung des gesamten Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 vor, hatte VW am Dienstag mitgeteilt. Volkswagen wies darauf hin, "dass mit der vorgeschlagenen Entlastung kein Verzicht auf mögliche Schadensersatzansprüche gegen einzelne Personen verbunden ist". (dpa)

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