Freitag, 25.05.2012
27.01.2012
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Arbeitskreis I

Nächste Angehörige von Unfallopfern sollen finanziell entschädigt werden

Wenn eine Familie beispielsweise ein Kind durch einen tödlichen Verkehrsunfall verliert, kann diese nur die Ansprüche geltend machen, die ihr nach geltendem Recht im Falle eines so genannten Schockschadens zugesprochen werden. Diese Vorgehensweise in der hiesigen Rechtsprechung soll geändert werden, wenn es nach den Forderungen des Arbeitskreis I des 50. Verkehrsgerichtstags in Goslar geht. Er befasste sich mit dem Thema "Ansprüche naher Angehöriger von Unfallopfern. Seine Empfehlung lautet: "Eine finanzielle Entschädigung für nächste Angehörige Getöteter kann als Symbol für Mitgefühl mit dem seelischen Leid Genugtuung schaffen und ein Gefühl von Gerechtigkeit vermitteln. Die nach der Rechtsprechung gegebenen Ansprüche Angehöriger wegen eines 'Schockschadens' werden dem derzeit nicht gerecht."

Prüfung von Unterhaltsansprüchen

In den Fällen fremd verursachter Tötung eines nahen Angehörigen soll ein Entschädigungsanspruch für Ehe- und Lebenspartner sowie Eltern und Kinder geschaffen werden. Der Arbeitskreis I empfiehlt, dass sich die Legislative damit beschäftigt. Die Höhe einer Entschädigungszahlung soll den Gerichten obliegen, die nach den Umständen des Einzelfalls entscheiden. Zudem schlägt das Positionspapier vor, dass der Gesetzgeber prüft, ob es sinnvoll ist, den Schadensersatzanspruch nach § 844 Abs. 2 BGB auf faktisch bestehende und/oder vertraglich geregelte Unterhaltsberechtigungen auszuweiten. (lk)

 
 
 
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