Freitag, 25.05.2012
02.05.2008
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Wegfall der Zusatzvereinbarung

Neue AGB für den Neu- und Gebrauchtwagenverkauf

Seit dem 1. Mai gelten die neuen, vom Zentralverband des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) empfohlenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Neu- und Gebrauchtwagenverkauf sowie für Werkstattaufträge (Reparaturbedingungen). Die alten Bedingungen bzw. Formulare sollten ab sofort nicht mehr verwendet werden, da sie rechtlich nicht sicher sind. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) über die Verjährung von Sachmängelansprüchen (BGH VIII ZR 3/06). In der Praxis wurde übergangsweise den dadurch entstandenen rechtlichen Unsicherheiten vorgebeugt, indem der Kunde den GW-Kaufvertrag bzw. den Werkstattauftrag als auch eine Zusatzvereinbarung unterschreiben musste. Durch die neuen AGB entfällt diese Zusatzvereinbarung. Im gleichen Zug wurden die Neuwagenverkaufsbedingungen überarbeitet, sie traten ebenfalls zum 1. Mai in Kraft. Um rechtlich sicherzugehen, sollten ab sofort nur noch Verträge und Reparaturbedingungen mit den neuen Texten verwendet werden. Auch die in der Werkstatt ausgehängten Reparaturbedingungen sollten ersetzt werden. AGB mit einem anderen, älteren Stand sollten ab sofort nicht mehr eingesetzt werden. (tk) Alle aktuellen Formulare erhalten Sie in unserem Online-Shop unter www.auto-business-shop.de. Einen ausführlichen Artikel zu den neuen AGB lesen Sie im aktuellen Heft, AUTOHAUS 9.

 
 
 
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