Freitag, 25.05.2012
29.03.2010
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Kritik

Neue GVO-Regeln schwächen Autohäuser

Nach Ansicht des Kfz-Gewerbes Baden-Württemberg schwächen die EU-Pläne zur Neuregelung des Automobilvertriebs und -service künftig die Kfz-Betriebe. Ab 1. Juni 2013 könnten die Hersteller ihren Vertriebspartnern vorschreiben, bis zu 80 Prozent des Gesamtbezuges für Neuwagen einer einzigen Marke aufzuwenden, warnte Verbandspräsident Harry Brambach anlässlich eines Fachgespräches zwischen regionalen Handels- und Servicebetrieben und dem südbadischen Europaparlamentarier Andreas Schwab in Donaueschingen. Zudem sieht Brambach den Mehrmarkenvertrieb und zahlreiche Händlerschutzvorschriften in Gefahr. Die EU-Wettbewerbskommission will für den Aftersales-Bereich eine sektorspezifische Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) schaffen, die jedoch nur noch wenige Kernbeschränkungen enthält (wir berichteten). Für den Vertrieb soll die bisherige Regelung bis 31. Mai 2013 verlängert werden. Anschließend wird es in diesem Bereich keine verbindlichen sektorspezifischen Regelungen mehr geben. Brambach bewertete die dreijährige Verlängerung im Neuwagenbereich ebenso positiv wie die grundsätzliche Beibehaltung des Service-Systems. Er stellte aber auch klar, dass der Entfall der bisherigen klaren Aftersales-Regelungen zu großer Rechtsunsicherheit führen werden. "Wir brauchen vor allem in Krisenzeiten Rechts- und Planungssicherheit hinsichtlich der für uns geltenden wettbewerbsrechtlichen Regeln." Letztlich bedeute weniger Wettbewerb im Autosektor auch Nachteile für Autokäufer und Werkstattkunden. Nach Meinung des Verbandspräsidenten stehen die Brüsseler Überlegungen in deutlichem Widerspruch zum Schutz der kleinen und mittelständischen Unternehmen, dem sich die EU im so genannten "Small Business Act" verschrieben hat. Schwab betonte: "Das Gespräch hat heute gezeigt, dass der jetzige Vorschlag dafür noch nicht wirklich ausreicht." (rp)

 
 
 
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