Freitag, 25.05.2012
01.07.2009
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Stichtag

Neue Kfz-Steuer in Kraft

Die neue Kfz-Steuer ist am heutigen Mittwoch in Kraft getreten. Wie berichtet, richtet sie sich nicht mehr nur nach dem Motor-Hubraum, sondern auch nach dem Kohlendioxid-Ausstoß. Für alle ab 1. Juli 2009 neuzugelassenen Pkw gilt nun eine Hubraum-Grundsteuer von zwei Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter für Benziner und von 9,50 Euro bei Diesel-Fahrzeugen. Der CO2-Ausstoß bis einschließlich 120 Gramm pro Kilometer bleibt steuerfrei. Bei Fahrzeugen, die mehr als 120 Gramm CO2 ausstoßen, werden je zusätzlichem Gramm zwei Euro fällig. Ab 2012 sinkt dann der CO2-Freibetrag auf 110 Gramm pro Kilometer, ab 2014 auf 95 Gramm. Für ältere Autos ändert sich im Moment nichts, erst ab 2013 sind auch hier Änderungen geplant. Nach Berechnungen des ADAC fahren künftig kleinmotorige Benziner am günstigsten. So sind für einen Chevrolet Matiz 0,8 pro Jahr nur noch 16 Euro zu bezahlen, 38 Euro weniger als bisher. Pro Kilometer stößt der Matiz weniger als 120 Gramm CO2 aus und wird somit ausschließlich über den Hubraum von knapp 800 Kubikzentimeter besteuert. Ebenfalls zum neuen Halbjahr endete die Frist für die Kfz-Steuerbefreiung entsprechend des Konjunkturpakets I. Fahrzeuge, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 neu zugelassen wurden, sind für ein Jahr von der Steuer befreit, Euro-5- und Euro-6-Autos sogar für maximal zwei Jahre. Nach Ablauf der Steuerbefreiung werden diese Fahrzeuge automatisch nach dem für sie günstigeren Tarif besteuert, also entweder nach der bisherigen oder nach der neuen Kfz-Steuer. (se/ng)

 
 
 
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