Freitag, 25.05.2012
19.03.2010
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Verkehrssicherheit

Neue Richtlinien für Laboruntersuchungen bei MPU

Alle Labore, die im Rahmen der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) Alkohol- und Drogenscreenings durchführen, müssen seit Jahresbeginn die neuen Beurteilungskriterien zur Fahreignungsdiagnostik der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) erfüllen. Diese wurden bereits am 1. Juli 2009 veröffentlicht und sind nun mit dem Ende der Übergangsfrist für alle Labore bindend. Diese müssen für jede getestete Substanz und jedes angewendete Nachweisverfahren nach DIN ISO/IEC 17025 für forensische Toxikologie akkreditiert sein.

Einheitliche Cut-Off-Werte

Eine weitere Neuerung: Erstmalig gibt es nun konkret definierte und einheitliche Cut-Off-Werte, welche die Labore beim Alkohol- und Drogentest einhalten müssen. Diese Grenzwerte legen fest, wann ein Testergebnis positiv und wann negativ zu bewerten ist. Bei einer Haaranalyse auf Ethylglucuronid, einem Abbauprodukt des Alkohols, liegt dieser beispielsweise bei 0,007 ng/mg. Die Änderungen haben direkte Auswirkungen auf die Kraftfahrer: Die Zeiten, in denen Glück oder Zufall bei der Wahl des Labors unter Umständen auch einen Einfluss darauf hatte, ob ein Alkohol- oder Drogennachweis letztendlich positiv oder negativ ausfiel, sind vorbei. Entscheidend ist für jeden Kraftfahrer, dass das testende Labor die neuen Beurteilungskriterien der BASt befolgt. Andernfalls werden die ermittelten Ergebnisse nicht mehr von den Begutachtungsstellen anerkannt.

Cut-Off-Werte weisen dauerhaften Missbrauch nach

"Wir begrüßen die neuen gültigen Richtlinien, denn sie schaffen erstmals zuverlässige und gleiche Bedingungen für die Labore und vor allem mehr Sicherheit und Chancengleichheit für die Untersuchten", sagt Philipp Braunger, Projektleiter und Sprecher von Trimega Laboratories Deutschland. Das Unternehmen, das beispielsweise Haaranalysen nach DIN ISO/IEC 17025 für forensische Toxikologie macht, betreut weltweit Kunden, unter anderem Anwälte für Familienrecht, Mediziner, eine Hebammenvereinigung oder Kommunalbehörden.

Des Weiteren habe das Haaranalyse-Verfahren gegenüber Blut- oder Urintests wesentliche Vorteile, die vor allem in seiner höheren Aussagekraft vor Gericht lägen: Statt nur punktuell, könne mit dem Haartest ein längerer Zeitraum durchgehend bewertet werden. Herkömmliche Blut- und Urintests könnten Alkohol und Drogen nur im Bereich von Stunden bis wenigen Tagen nachweisen und nicht zwischen gelegentlichem Konsum ("Sozialer Trinker") und dauerhaftem Missbrauch unterscheiden. Zudem sei die Probenentnahme bei der Haaranalyse unkompliziert, weil der zu Untersuchende nicht an kurzfristige Termine gebunden sei, wie dies etwa bei Blut- oder Urintests der Fall sei. (lk)

 
 
 
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