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Regierungschef und VW-Aufsichtsrat: David McAllister
Haushaltsloch
Niedersachsen will sich von VW-Anteilen trennen
Bei der Haushaltssanierung prüft Niedersachsen seine Beteiligung an Volkswagen. Es könne über den Verkauf von VW-Aktien diskutiert werden, falls sich der Anteil des Landes von knapp über 20 Prozent im Zuge der Verschmelzung von Porsche und VW erhöhen sollte., sagte Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) am Montag in Hannover. Einen Beschluss des Kabinetts unter dem neuen Regierungschef David McAllister gebe es nicht - und auch keine Aussagen, um wie viele Aktien es sich handeln könnte. "Das ist alles Spekulation", so Möllring.
McAllister sagte, sollte es durch ein Zusammengehen von Porsche und VW zu Veränderungen kommen, könnten auch VW-Landesanteile bei Vermögensveräußerungen betroffen sein. Er betonte aber zugleich: "Wir stehen zu unserer Verantwortung zu Volkswagen." Es bleibe auf jeden Fall bei einem Landesanteil von 20 Prozent.
Niedersachsen ist zweitgrößter VW-Aktionär – vor dem Emirat Katar mit 17 Prozent und nach der Porsche Holding SE, die von den Familien Porsche und Piëch kontrolliert wird, mit derzeit knapp 51 Prozent. Nach Angaben der Regierung hält das Land derzeit 59 Millionen Aktien an VW. Ein Prozent der Papiere sind derzeit rund 215 Millionen Euro wert.
"Verlässlicher Partner"
Der VW-Konzernbetriebsrat sagte, die niedersächsische Staatskanzlei habe in Gesprächen versichert, dass das Land seinen Anteil nicht unter 20,01 Prozent senken werde und es keine diesbezüglichen Pläne gebe. "Wir kennen das Land als verlässlichen Partner der Volkswagen-Beschäftigten und gehen davon aus, dass dies auch mit Herrn Ministerpräsidenten McAllister so bleiben wird", sagte der Sprecher des Betriebsrats, Gunnar Kilian.
Die 20 Prozent sind eine magische Zahl für das Land. Bei VW gilt bei wichtigen Entscheidungen in der Hauptversammlung eine Sperrminorität von 20 Prozent – das Land hat also faktisch ein Vetorecht und kann zum Beispiel Werksschließungen verhindern. Festgesetzt ist auch, dass das Land zwei Vertreter in den Aufsichtsrat entsendet, solange es mindestens 15 Prozent der Anteile hält.
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