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Oberlandesgericht: Kein Aufschub für Porsche-Klagen

21.01.2014 09:07 Uhr
Oberlandesgericht: Kein Aufschub für Porsche-Klagen
Im Streit um die Schadenersatzklagen gegen die Porsche-Holding duldet die Justiz keine längere Verhandlungspause.
© Foto: Imago/Blickwinkel/Archiv/AHO-Montage

Die Kläger dreier am Landgericht in Braunschweig laufenden Verfahren scheiterten mit ihrem Versuch, die zivilrechtlichen Fälle auszusetzen, bis in Stuttgart strafrechtliche Fragen des Themas geklärt sind.

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Im Streit um die teils milliardenschweren Schadenersatzklagen gegen die Porsche-Holding PSE duldet die Justiz keine längere Verhandlungspause. Die Kläger dreier am Landgericht in Braunschweig laufenden Verfahren scheiterten mit ihrem Versuch, die zivilrechtlichen Fälle auszusetzen, bis in Stuttgart strafrechtliche Fragen des Themas geklärt sind. Diesem Wunsch nach Aufschub - er stammt aus Oktober 2013 - erteilte das Oberlandesgericht (OLG) aus Braunschweig eine Absage, wie es am Dienstag mitteilte.

Der strafrechtliche Aspekt verspreche "keinen Erkenntnisgewinn für das Zivilverfahren". Dort droht dem Ex-Porsche-Manager-Duo Wendelin Wiedeking und Holger Härter ein Prozess wegen Aktienkursmanipulationen. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die beiden Ende 2012 Anklage erhoben. Die Entscheidung, ob das Landgericht den Prozess auch eröffnet, steht noch immer aus.

Das OLG ließ erklären, dass nicht erkennbar sei, "inwieweit die Erkenntnismöglichkeiten des Strafprozesses konkret besser nutzbar gemacht werden könnten als diejenigen des Zivilrechtstreits". In dem Klagemarathon mit inzwischen diversen Fällen geht es um angebliche Verstöße im Übernahmekampf zwischen PSE und Volkswagen 2008/2009. Anleger sehen sich dabei um viel Geld gebracht. Die PSE weist diese Vorwürfe zurück und hält sie für unbegründet. Die Juristen der PSE betonten, die Fälle gehörten endlich behandelt und entschieden.

Ein Sprecher des VW-Großaktionärs PSE begrüßte am Dienstag die OLG-Entscheidung gegen einen Aufschub. Die Holding habe schließlich ein Interesse, dass es in der Sache nun weitergehe. Nach der OLG-Entscheidung muss nun über den weiteren Zeitplan der Verfahren entschieden werden. Eine Sprecherin des Landgerichts stellte in Aussicht: "Sobald die Akten vom OLG wieder da sind, wird die Kammer umgehend über die Terminfindung entscheiden." (dpa)

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