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Porsche-Prozess: Härter wirft Staatsanwaltschaft Fehler vor

27.09.2012 06:01 Uhr
Holger Härter
Holger Härter muss sich wegen der missglückten Übernahme von VW vor Gericht verantworten.
© Foto: Michael Latz/ddp

Von Kreditbetrug will er nichts wissen: Der frühere Porsche-Finanzchef Holger Härter muss sich wegen der missglückten Übernahme von VW vor Gericht verantworten. Die Fehler sucht er dort aber bei anderen.

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Der wegen Kreditbetrugs angeklagte Ex-Porsche-Finanzchef Holger Härter hat der Staatsanwaltschaft Stuttgart erneut schwere Fehler vorgeworfen. "Unsere Aussage ist richtig, die von der Staatsanwaltschaft ist falsch", sagte der ehemalige Manager am Donnerstag vor dem Landgericht Stuttgart. Der 56-Jährige berief sich dabei auf ein Gutachten, das dem Gericht am zweiten Prozesstag vorlag.

Demnach habe die Anklagebehörde den Begriff "Net Purchase Price" fälschlicherweise mit Netto-Liquiditätsbedarf übersetzt. Tatsächlich handle es sich aber um den Netto-Anschaffungspreis. Härter hatte dies bereits zum Prozessauftakt betont. Bei dem Begriff  geht es vereinfacht gesagt um die Kosten, die Porsche 2009 bei der geplanten Übernahme des ungleich größeren VW-Konzerns gehabt hätte.

Die Anklage ist überzeugt, dass Härter und zwei seiner einstigen Führungskräfte eine Bank damals gezielt hinters Licht geführt haben. Sie wirft Härter und seinem Team vor, den Finanzierungsbedarf bei der Bank zu gering angegeben haben. Härter hatte die Anschuldigungen bereits beim Prozessauftakt Anfang September zurückgewiesen.

"Netto-Liquiditätsbedarf ist ein Begriff, der wirtschaftlich überhaupt nicht sinnvoll ist", sagte er am Donnerstag. Mit seinem Finanzteam hatte er damals Milliardenschulden angehäuft - und sich verhoben. Am Ende siegte dann VW. Der Finanzvorstand und sein damaliger Chef Wendelin Wiedeking mussten das Unternehmen verlassen.

Aktuelles Gutachten

Das aktuelle Gutachten bestätige, dass die Rechnungen, die er der Bank damals vorgelegt hatte, richtig seien, betonte er. "Es ist von uns kein Täuschungsdelikt, sondern klares betriebswirtschaftliches Vorgehen." Die Staatsanwaltschaft spricht allerdings sowohl von falschen Angaben als auch von bewusst zurückgehaltenen Informationen. Das wertet die Anklagebehörde als Kreditbetrug. Der ist auch strafbar, falls der Bank - so wie im vorliegenden Fall - am Ende kein Schaden entstand. (dpa)

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KOMMENTARE


Ronny Schultz

28.09.2012 - 10:15 Uhr

Es kommt so, wie es immer kommt. Die Großen lässt man laufen, die Kleinen hängt man.Und mit der Millionen - Abfindung auf dem Konto ist es auch nicht schwer, sich genug "Rechtsverdreher" einzukaufen.


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