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Porsche-Prozess: Verteidigung fordert Freispruch für Mitangeklagten

03.06.2013 03:52 Uhr
Porsche-Prozess: Verteidigung fordert Freispruch für Mitangeklagten
Im Porsche-Kreditbetrugsprozess fordern die Verteidiger Freisprüche.
© Foto: Imago/Blickwinkel/Archiv/AHO-Montage

Im Kreditbetrugsprozess um Holger Härter soll es an diesem Dienstag ein Urteil geben. Zuvor versuchte Härter das Blatt noch einmal zu seinen Gunsten zu wenden - und nahm seinen Mitangeklagten in Schutz.

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Im Kreditbetrugsprozess gegen Porsches früheren Finanzchef Holger Härter hat die Verteidigung auch einen Freispruch für dessen Mitangeklagten gefordert. Er sei vollumfänglich freizusprechen, sagte dessen Anwältin am Montag in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Stuttgart. Zuvor hatte bereits Härters Verteidigung einen Freispruch gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr für den ehemaligen Porsche-Finanzchef plädiert. Für den mitangeklagten Manager forderte sie eine Geldstrafe. Das Urteil wird an diesem Dienstag (4.) erwartet.

Härter und sein Mitarbeiter sollen laut Anklage in einer schriftlichen Erklärung zu einem Kredit der BNP Paribas falsche Angaben gemacht haben. Konkret ging es um die Anschlussfinanzierung eines 10-Milliarden-Euro-Kredits während der Übernahmeschlacht zwischen Porsche und Volkswagen 2009, an der die französische Bank BNP Paribas beteiligt war.

Härter betonte am Montag erneut, die umstrittene Erklärung sei richtig gewesen. "Ich würde es nicht verstehen, wenn hier etwas anderes als ein Freispruch herauskommen würde", sagte er. Sein Mitangeklagter habe damit nichts zutun gehabt. "Es war mein Verantwortungsbereich."

Härters Mitarbeiter hatte bereits im Lauf des Prozesses an das Gericht appelliert. Vom Ausgang des Verfahrens "hängt meine weitere berufliche Laufbahn und meine Existenz ab", hatte er damals betont. Er habe bei den Kreditverhandlungen keine "aktive Rolle" eingenommen. Vielmehr sei sein Chef Holger Härter Ansprechpartner für die Bank gewesen. Die Verteidigung argumentiert, die Entscheidung über den Kredit sei ohnehin unabhängig von dem umstrittenen Schreiben gefällt worden. Überhaupt habe Härter die Erklärung erst unterschrieben, nachdem die Bank grünes Licht gegeben habe.

Die Staatsanwaltschaft sieht das freilich anders: Härters Erklärung sei maßgeblich für die Entscheidung gewesen, den Kredit zu bewilligen, erklärt sie. Zudem sei der angegebene Liquiditätsbedarf zu niedrig gewesen. Neben dem Zeitpunkt der Kreditentscheidung dreht sich der Streit von Verteidigung und Anklage auch um eine Vokabel aus der Finanzwelt - den "Net Purchase Price". Härter wirft der Staatsanwaltschaft dabei gravierende Übersetzungsfehler vor. Je nach Definition wären Härters umstrittene Angaben möglicherweise doch stimmig.

Juristischen Ärger wäre Härter aber selbst bei einem Freispruch nicht los: Die Staatsanwaltschaft hat gegen ihn und den früheren Porsche-Chef Wendelin Wiedeking auch Anklage wegen Marktmanipulation erhoben. (dpa)

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