Porsche hat im Machtkampf bei VW die Weichen für eine juristische Auseinandersetzung gestellt. Gegen die Ablehnung des Antrags auf der VW-Hauptversammlung zur Änderung der Satzung bei Volkswagen sei Widerspruch eingelegt worden, sagte ein Porsche-Sprecher am Freitag in Stuttgart. Damit habe der Stuttgarter Sportwagenbauer vier Wochen Zeit, um juristische Schritte einzuleiten. Porsche wollte mit dem Antrag den starken Einfluss des Landes Niedersachsens bei VW beschränken und die Sperrminorität von 20 auf 25 Prozent erhöhen (wir berichteten). Das Land hatte bei dem Aktionärstreffen im Gegenzug einen Antrag gestellt, diese Regelung beizubehalten. Beide Anträge erhielten nicht die erforderliche Mehrheit. Damit bleibt die bestehende Regelung in Kraft. Erwartet wird nun ein langes juristisches Tauziehen über das bisherige Vetorecht Niedersachsens bei wichtigen Entscheidungen. Der Sportwagenbauer hält derzeit rund 31 Prozent an VW und will die Mehrheit an dem Wolfsburger Autobauer übernehmen. Niedersachsen hält knapp über 20 Prozent an VW. Zu dem Vorstoß von Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) zum VW-Gesetz wollte sich Porsche zunächst nicht äußern. Der Regierungschef hatte erklärt, er rechne mit breiter Zustimmung für ein überarbeitetes VW-Gesetz. Die Landesregierung sei zuversichtlich, dass ein novelliertes VW-Gesetz entsprechend dem Entwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) Bundeskabinett, Bundestag und Bundesrat passiere. Bei einem Treffen von Bundeskanzlerin Angela Merkelmit den Unions-Ministerpräsidenten am Donnerstagabend in Berlin sei "sehr ausführlich" über die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum VW-Gesetz diskutiert worden. Die Ministerpräsidenten Baden-Württembergs und Bayerns, Günther Oettinger (CDU) und Günther Beckstein (CSU), wie auch Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) hatten sich gegen ein überarbeitetes VW-Gesetz ausgesprochen. Regierungssprecher Ulrich Wilhelm sagte am Freitag in Berlin, derzeit gebe es noch eine Reihe von Gesprächen. Deshalb werde die Entscheidung über ein VW-Gesetz noch "eine Weile" dauern. Beckstein: Entwurf nicht "zukunftsfähig" Beckstein bekräftigte unterdessen, dass er den Entwurf nicht für zustimmungsfähig halte. "Wir können nicht ein Gesetz machen, das mit hoher Wahrscheinlichkeit von der europäischen Kommission beanstandet wird." Allerdings sagte er zu, dass Bayern eine abgespeckte Variante des VW-Gesetzes sorgfältig prüfen wolle. "Wir werden sehen, ob es positive Auswirkungen auf die bayrischen Standorte hat", erklärte Beckstein. "Wenn's vorteilhaft für Bayern ist, dann wird man zustimmen – wenn's uns nichts bringt, dann hat die Ordnungspolitik Vorrang." Der Europäische Gerichtshof hatte wichtige Teile des VW-Gesetzes für rechtswidrig erklärt. So wurde die Vorschrift gekippt, wonach ein VW-Aktionär in der Hauptversammlung höchstens 20 Prozent der Stimmrechte ausüben kann – auch wenn er mehr Anteile am Unternehmen besitzt. Nach dem Entwurf von Zypries sollen bei VW die Arbeitnehmervertreter sowie das Land Niedersachsen auch künftig wichtige Mitspracherechte haben und die die 20-prozentige Sperrminorität weiter gelten. (dpa)
VW-Machtkampf: Porsche stellt Weichen für juristische Schritte
Der VW-Großaktionär hat gegen die Ablehnung des Antrags auf Satzungsänderung Widerspruch eingelegt. Ministerpräsident Wulff ist sich derweil einer breiten Zustimmung für das neue VW-Gesetz sicher.