Dienstag, 07.02.2012
13.11.2008
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VW-Gesetz

Porsche und Osterloh mit schweren Geschützen

Vor der Abstimmung im Bundestag zur Neuauflage des VW-Gesetzes hat VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh heftige Kritik an VW-Großaktionär Porsche geäußert. Die VW-Beschäftigten seien seit dem Einstieg von Porsche "in großer Sorge um ihre Mitbestimmungsrechte und in der Folge um die langfristige Sicherheit ihrer Arbeitsplätze", schrieb Osterloh am Donnerstag in einem Brief an die Abgeordneten, welcher der Deutschen Presse-Agentur dpa vorliegt. "Denn wer nichts Böses im Schilde führt, der muss sich vor Mitbestimmung und einem VW-Gesetz nicht fürchten." Porsche-Chef Wendelin Wiedeking hatte sich erneut gegen das VW-Gesetz ausgesprochen. Er kritisierte ebenfalls in einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten, die anstehende Novellierung des VW-Gesetzes schreibe auch künftig weitreichende Sonderbedingungen für VW fest. Das VW-Gesetz aber sei ordnungspolitisch und europapolitisch höchst problematisch. Wiedeking versicherte zudem, Porsche werde nach der Übernahme von VW kein Werk gegen den Willen der Arbeitnehmer schließen. "Dazu werden wir uns auch vertraglich verpflichten." Aus Sicht Osterlohs dagegen steht die Neuauflage des VW-Gesetzes in Einklang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2007. Mit Blick auf die Finanzkrise und die Absatzflaute in der Autoindustrie schrieb Osterloh, gerade das VW-Gesetz schütze die Arbeitnehmer vor Standortverlagerungen und Arbeitsplatzverlust. Entscheidung naht Eine Entscheidung des Bundestags über die Neuauflage des VW-Gesetzes wurde für den späten Donnerstagabend erwartet. Dieses sieht auch weiterhin eine Sperrminorität von 20 Prozent in der Hauptversammlung bei wichtigen Entscheidungen vor. Dies sichert dem Land Niedersachsen, das knapp über 20 Prozent an VW hält, ein Vetorecht und damit eine starke Stellung bei dem Autobauer. Porsche will die Sperrminorität dagegen auf 25 Prozent erhöhen. Der Sportwagenbauer und das Land streiten über diese Frage auch vor Gericht.

 

// Lesen Sie weiter auf Seite 2: EU will in Kürze rechtliche Schritte ergreifen

 
 

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