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Raserfalle Schweiz: Keine Gnade für Temposünder

05.08.2014 08:52 Uhr
Wer das Gaspedal in der Schweiz zu sehr strapaziert, kann sein Auto loswerden und sogar im Gefängnis landen.

Schweizer Autobahnen sind prima in Schuss. So manchen Deutschen verleiten sie zum Rasen. Doch Vorsicht: Wer das Gaspedal zu sehr strapaziert, kann sein Auto loswerden und sogar im Gefängnis landen.

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Mit dem Auto von Deutschland durch die Schweiz nach Italien in zwei bis drei Stunden: Rein theoretisch wäre das zu schaffen. Selbst auf der vergleichsweise langen Strecke zwischen Basel an der deutschen Grenze und dem italienischen Como sind es gerade mal rund 300 Kilometer. Doch wer ernsthaft den Bleifuß einsetzt, kann in einem Schweizer Gefängnis landen – und seinem Auto für immer Ade sagen. Für Straßenrowdys kennen die Eidgenossen keine Gnade mehr.

Das bekommt jetzt wieder ein deutscher Autofahrer zu spüren. Weil er mit 215 Kilometern pro Stunde über die A1 im Kanton Aargau bretterte, wurde dem 59-Jährigen am Sonntag seine PS-starke Karosse weggenommen. Erlaubt ist in der Schweiz maximal Tempo 120. "Sein Fahrzeug wird gemäß Schweizer Verkehrsrecht zugunsten der Staatskasse verkauft", sagte eine Behördensprecherin der Nachrichtenagentur dpa. "Sollte dem Besitzer sehr an dem schon etwas älteren Mercedes liegen, könnte er ihn auch selbst zurückkaufen."

Einen Preisnachlass für Vorbesitzer gibt es aber nicht. Obendrein wird der Mann wohl viel Geld in die Hand nehmen müssen, um die Anwalts- und Gerichtskosten des Prozesses begleichen zu können, der wahrscheinlich noch dieses Jahr beim Bezirksgericht in Baden (Kanton Aargau) über die Bühne geht. Wenn er dabei ganz großes Pech hat, muss er sogar für längeren Zeit in den Knast.

Bis zu vier Jahre Haft

Seitdem die Schweiz zum 1. Januar 2013 ihr Verkehrsrecht "Via Sicura" dramatisch verschärft hat, bleibt den Strafverfolgungsbehörden keine Wahl. "Wir sind per Gesetz gezwungen, eine Haftstrafe zwischen einem und vier Jahren zu verlangen", erklärt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau, Elisabeth Strebel.

Bisher haben Schweizer Richter in ungefähr vergleichbaren Fällen Gefängnisstrafen zwischen 15 und 24 Monaten verhängt. Darunter auch gegen einige wenige Deutsche, wobei alle diese Strafen zur Bewährung ausgesetzt wurden. Bei der Entscheidung berücksichtigt das Gericht den "automobilistischen Leumund". "Wir erfragen bei deutschen Behörden, ob die betreffende Person bereits ein einschlägiges Vorstrafenregister hat", sagt Strebel. "Wenn ja, wirkt das auch hier strafverschärfend."

Fußballprofi verliert seinen Maserati

Entsprechende Erfahrungen musste im Mai Rául Bobadilla, Fußballprofi beim FC Augsburg, machen. Das Amtsgericht Dorneck-Thierstein verurteilte den Argentinier, weil er trotz eines Tempolimits von 50 Kilometern pro Stunde mit seinem Sportwagen 111 Sachen fuhr, zu 16 Monaten Haft auf Bewährung. Den teuren Maserati des Stürmers zogen die Schweizer ein. Obendrein wurden Bobadilla für das Verfahren sowie ältere Geldbußen insgesamt rund 43.000 Franken (rund 35.000 Euro) in Rechnung gestellt. Bei der Urteilsfindung spielte eine Rolle, dass er zuvor in Deutschland und der Schweiz wegen verschiedener Verkehrsdelikte belangt worden war.

Autobeschlagnahme und Gefängnishaft riskiert in der Schweiz seit Anfang 2013, wer in Tempo-30-Zonen mehr als 70, in Ortschaften mehr als 100, auf Landstraßen mehr als 140 und auf Autobahnen mehr als 200 Stundenkilometer fährt. Ausgedacht hat sich das nicht etwa eine schikanöse Obrigkeit. Vielmehr schloss sich die Regierung einer Volksinitiative unter dem Motto "Schutz vor Rasern" an, als sich dafür eine große Mehrheit abzeichnete.

Verglichen mit "Via Sicura" wirkt Deutschlands Verkehrsstrafenkatalog immer noch recht milde. Und so mancher Schweizer tritt schon mal das Gaspedal durch, sobald seine Grenze im Rückspiegel zu sehen ist. Dass deutsche Autobahnen bei den daheim "ausgebremsten" Eidgenossen beliebt sind, ist kein Geheimnis.

Einkaufen statt rasen

Meist drücken sie jedoch nur auf den Abschnitten ohne Geschwindigkeitsbegrenzung auf die Tube. Jedenfalls werden Eidgenossen laut Behördenangaben im Grenzland Baden-Württemberg auch nicht häufiger geblitzt als Deutsche. Die meisten Schweizer kommen eher wegen der günstigeren Preise zum Einkaufen und Schlemmen nach Deutschland – und nicht wegen der geringeren Raserstrafen. (dpa)

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KOMMENTARE


Wassmer

05.08.2014 - 15:36 Uhr

Wichtig ist zu betonen, in die Staatskasse heisst nicht, es werdenlöcher gestopft sondern meistens gehen die Gelder and die Bruskrebsvorsorge. Dies war bei bisher über 100 gepfändeten Fahrzeugen der Fall.Ach ja, die PKW maut funktioniert dort schon seit Jahren, für alle gleich.Und Minarette werden ebenfalls keine gebaut.


Detlef Rüdel

05.08.2014 - 16:19 Uhr

In der Tat, eine mit Wirkung Erfolgreiche Therapie gegen alle die meinen freie Fahrt, für freie Bürger. Das System in der Schweiz scheint zu funktionieren. Darüber hinaus noch relativ Hohe Haftstrafen, Fahrzeug beschlagnahmt , da es als Tatwaffe zum Einsatz gekommen ist. Mit Sicherheit gibt es gerade in der Schweiz, genügend Reiche, die Porsche, Ferrari, USW. fahren aber auch die Wissen, das es sie jederzeit erwischen kann. Das System, ist hart aber mit Sicherheit massiv abschreckend. Wenn ich mir vorstelle, das ich mein Fahrzeug zum auslösen, noch einmal bezahlen muss, dann tut das massiv weh. Bewusst wird es besagten Fahrer erst dann, wenn das Fahrzeug durch die Behörden beschlagnahmt wurde. Ich freue mich, das wir in Deutschland als einzigstes EU Land noch dieses Privileg haben. Mir ist auch bewusst, das dieses freie fahren eines Tages vorbei ist. Aber noch dürfen wir dieses Privileg genießen. Daher allen gute Fahrt und mit dem Bewusstsein woanders, ist alles viel schlimmer als in Deutschland :-))


Michael Kühn

05.08.2014 - 19:40 Uhr

...nun ist eine Tempo "30 Km/h-Strecke" mit nachgewiesenen 70 Km/h schon eine vorsätzliche Handlung, die eindeutig die Mißachtung der STVO unterstreicht und die Schweiz ist kein EU-Mitglied, ihr Ding eben. - Und bei uns sollten die EU-ler für eine eindeutige + gleiche Gesetzgebung in Europa bei derartigem Sachverhalt Sorge tragen. Jedoch nicht unbedingt ein generelles Tempolimit auf den BAB in Deutschland, jedoch bei größeren Überschreitungen, wie im Berichtsbeispiel, z.B. innerhalb der Ortschaften diese gewissenlosen "Raser" erheblich höher bestrafen, so daß nicht nur die "Portokasse" dran glauben muß... (Kleinstverstöße /bis 10 Km/h würde ich als generelle und situationsbedingte Unaufmerksamkeit bei freier Strecke werten...) Grüßle MK


Marc

06.08.2014 - 09:10 Uhr

Das Gesetz in Deutschland einführen!!!!


Mathias

16.08.2014 - 17:59 Uhr

Wie verhält es sich bei einem Fahrer eines Firmenwagens, wenn diesem der Dienstwagen durch die Behörden konfisziert wird? Kann der Arbeitgeber die Kosten des Fahrzeuges einfordern?


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