Samstag, 26.05.2012
15.04.2010
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AUTOHAUS SteuerLuchs

Rechnungsabgrenzungsposten

Beim Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) wird, wie der Name schon sagt, etwas "begrenzt". Einnahmen und Ausgaben werden dadurch dem Geschäftsjahr zugerechnet, in dem sie wirtschaftlich verursacht sind. Auf den Zeitpunkt der Einnahme oder Ausgabe kommt es nicht an.

Mit Hilfe des RAP wird eine periodengerechte Ergebnisabgrenzung ermöglicht. RAPs können auf der Aktiv- und Passivseite der Bilanz gebildet werden. Sie sind keine Wirtschaftsgüter sondern stellen vielmehr einen Erfolgsberichtigungsposten dar.

- Auf der Aktivseite werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

- Auf der Passivseite werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Für eine Rechnungsabgrenzung müssen fast alle Aufwands- und Ertragskonten angeschaut werden. Besonders Konten für Miete, Pacht, Versicherungsbeiträge, Gebühren oder auch Zinsen müssen deshalb am Jahresende geprüft werden.

Die Bildung eines aktiven RAP im Rahmen des Jahresabschlusses „storniert“ den gebuchten Aufwand, erhöht also das Ergebnis.  Die Auflösung des RAP im folgenden Wirtschaftsjahr mindert das Ergebnis.

Beispiel:

- Miete für Januar 2010 wurde bereits im Dezember 2009 gezahlt und als Mietaufwand in 2009 verbucht.

- Buchung in 2009: aktive RAP an Mietaufwand („Stornierung“ des Aufwands)

- Buchung in 2010: Mietaufwand an aktive RAP (Aufwand in 2010)

Passive RAP berichtigen Betriebseinnahmen entsprechend. In 2009 wird der Ertrag „storniert“ und ergebnismindernd ein passiver RAP gebildet. Die Auflösung im Folgejahr erhöht das Ergebnis (Beispiel: Mieteinnahmen für 2010 in 2009 erhalten).

Für die Bildung eines RAP kommt es jedoch nicht zwingend darauf an, dass bereits ein Geld geflossen ist. Auch am Bilanzstichtag bestehende Verbindlichkeiten oder Forderungen können abgegrenzt werden.

Brauchen auch Sie einen Steuer-Tipp? Dann schicken Sie Barbara Lux-Krönig von der Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner einfach eine E-Mail: lux@raw-partner.de

 
 
 
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