Samstag, 26.05.2012
29.01.2010
Share |
EU-Kommission

Recht auf Servicevertrag bleibt unangetastet

Auch nach der Neuregelung der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) müssen Betriebe, die die Standards erfüllen, einen Servicevertrag bekommen. Das bestätigte Stephan Simon von der Direktion Wettbewerb der EU-Kommission am Freitag gegenüber AUTOHAUS Online. Simon verwies in diesem Zusammenhang auf Absatz 60 des im Dezember veröffentlichten Entwurfs der Leitlinien zur neuen Kfz-GVO: "Angesichts der generell starken Marktposition von Netzen zugelassener Werkstätten, ihrer besonderen Bedeutung für die Halter neuerer Fahrzeuge und der Tatsache, dass die Verbraucher nicht bereit sind, für Instandsetzungen lange Wege in Kauf zu nehmen, erachtet die Kommission es als wichtig, dass der Zugang zu den Netzen zugelassener Werkstätten im Allgemeinen allen Unternehmen offen steht, die bestimmte Qualitätskriterien erfüllen", heißt es dort. Eine Ausnahme soll es lediglich für neue Anbieter im Markt geben, die für einen begrenzten Zeitraum Verkauf und Kundendienst zusammenlegen können. Die Veröffentlichung der Neuregelung der Kfz-GVO, die dann ab Juni 2010 gilt, wird für Ende März/Anfang April erwartet. Mit dieser Aussage geht der zuständige Kommissionsbeamte offenbar davon aus, dass auf politischer Ebene an dem jetzt vorliegenden Entwurf in diesem Punkt nichts mehr geändert wird. Und das, obwohl am 9. Februar über die neuen Kommissare abgestimmt werden soll. Sollte das EU-Parlament die vorgeschlagenen Kandidaten akzeptieren, würde der Spanier Joaquin Almunia kurzfristig die jetzt noch amtierende Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes ablösen. Almunia hatte bei seiner Befragung vor dem Europäischen Parlament zugesagt, die Neuregelung der Kfz-GVO nochmals mit diesem Gremium zu diskutieren. Der europäische Kfz-Gewerbeverband Cecra fordert zum Beispiel die Trennung zwischen Verkauf und Service, die Voraussetzung für die oben genannte Regelung ist, wieder aufzuheben, und erhofft sich Unterstützung durch das europäische Parlament. (dp)

 
 
 
Zurück Artikel bookmarken Kommentar abgeben Artikel drucken Heft-Abo
 

KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

02. Februar 2010 13:04
Kurt Teschek meint:
Der Titel des Artikel ist erklärungsbedürftig (Recht auf Servicevertrag...) Leitlinien sind weitgehend unverbindlich und stellen keine geeignete Anspruchsgrundlage für einen Servicevertrag dar ODER??

1 Leserbriefe (Anzeige 1 bis 1)
1

"HB ohne Filter" vom 25. Mai

Kommentar von AUTOHAUS-Herausgeber Prof. Hannes Brachat

Heute u.a.: Diskussion zur "Meister-HU", Elektroauto, Rabattschleusen und Rolf Leuchtenberger MEHR

Frage der Woche

Download

AUTOHAUS-Bildschirmschoner

Ob Autopremiere, Politdebatte oder Promi-Schnappschuss – mit dem "I Saver" sind Sie immer auf dem Laufenden. mehr

Bildergalerien

Branchenrecht


Händlerbefragung

Die aktuelle Ausgabe des AUTOHAUS pulsSchlag

Topthema im Mai: Automobile Zukunft mehr

EXTRA

Jetzt neu: Fachbücher als eBook!

Einige unserer Praxishandbücher und Ratgeber können Sie jetzt auch als eBook bestellen! mehr

Marktplatz

Frische Ware

Auf dem neuen AUTOHAUS Marktplatz finden Sie alle Spezialisten und Dienstleister für ein erfolgreiches Kfz-Geschäft. mehr

Akademie aktuell

AUTOHAUS/asp-Servicekongress: Die Zukunft der Dialogannahme

Erfahren Sie, wie Sie Ihre Dialogannahme gewinnbringend organisieren! Anmeldung und Termine

Social Media

Besuchen Sie AUTOHAUS auf Facebook!

"Gefällt mir" – jetzt am virtuellen Stammtisch über bunte Branchenthemen diskutieren! mehr