Eine Außendiensttätigkeit wirft aus arbeitsrechtlicher Sicht einige spezielle Fragen auf, die sowohl vom Unternehmer als auch vom Arbeitnehmer beachtet werden sollten. Dies betrifft die Überlassung eines Firmenwagens ebenso wie die Nutzung eines häuslichen Büros. mehr
Berufliche Weiterbildung ist ein elementarer Bestandteil in der Arbeitswelt. Dabei gibt es ein sehr breites Spektrum an Angeboten und auch in der jeweiligen persönlichen Ausgestaltung viele verschiedene Möglichkeiten. mehr
Der Verleih bzw. die Überlassung von Arbeitnehmern ist erst seit Einführung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im Jahr 1972 in der Bundesrepublik gesetzlich geregelt und erlaubt. mehr
In der derzeitigen wirtschaftlichen Krise ist die Kündigung eine Maßnahme, die in vielen Betrieben verstärkt eingesetzt wird. Aber wie muss sie eigentlich formal erfolgen, damit sie rechtswirksam ist ? mehr
Insbesondere in der derzeitigen Finanzkrise kann Kurzarbeit für den Unternehmer ein passendes Mittel sein, seine Firma für einen gewissen Zeitraum finanziell zu entlasten. Kündigungen bleiben bei dieser Maßnahme außen vor und qualifizierte Arbeitskräfte gehen dem Betrieb nicht verloren. mehr
Im April 2009 zählte das Statistische Bundesamt 2.979 Firmenpleiten. Das waren 7,1 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Doch was genau passiert in einem Unternehmen, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde? Und was bedeutet dies für die Mitarbeiter? mehr
Am 18. August 2006 trat das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in Kraft und stellt Unternehmen seitdem vor neue Herausforderungen. Wie wichtig es ist, die Regelungen des AGG im betrieblichen Alltag umzusetzen, zeigt sich in Fällen des AGG-Hoppings. mehr
Einem Mitarbeiter zu kündigen ist nicht leicht. Der Arbeitgeber benötigt gute Gründe, warum ein Arbeitnehmer das Unternehmen verlassen soll. Dabei kann er viele Fehler machen. Wir erklären Ihnen, welche Arten der Kündigungen es gibt und worauf sie achten müssen. mehr
Für Kinder, die seit dem 1. Januar 2007 geboren werden, gibt es das Elterngeld, das das bisherige Erziehungsgeld ersetzt. Es kann von Erwerbstätigen, Beamten, Selbstständigen sowie von erwerbslosen Elternteilen, Studenten und Auszubildenden bezogen werden. mehr
Auch zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sollten Arbeitgeber weiterhin sämtliche Abläufe im Unternehmen überprüfen. Einer solchen kritischen Prüfung ist dabei u. a. auch das Einstellungsverfahren zu unterziehen, da das AGG bei Verletzungen Schadenersatzansprüche vorsieht. mehr
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