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AUTOHAUS SteuerLuchs: Geldwäscheprävention

05.04.2017 11:08 Uhr
Barbara Lux-Krönig
AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig
© Foto: Martina Klein

Vor kurzem hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zum neuen Geldwäschegesetz beschlossen. AUTOHAUS-Expertin Barbara Lux-Krönig kennt die wichtigsten Neuerungen.

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Bis zum 26. Juni 2017 muss die 4. EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht umgesetzt wer­den. Die Zeit drängt also. Vor kurzem hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zum neuen Geldwäschegesetz beschlossen, so dass das weitere Gesetzgebungsverfahren nun weitergehen kann.

Was sind die Wichtigsten Neuerungen?

Der Schwellenwert für Bargeldgeschäfte wird von 15.000 Euro auf 10.000 Euro abgesenkt. Somit treffen die Kfz-Händler die gesonderten Sorgfalts- / Identifikationspflichten bei Bar­geldgeschäften ab 10.000 Euro.

Zu den allgemeinen Kundensorgfaltspflichten zählen insbesondere

  • Die Identifizierung von Kunden und gegebenenfalls der für ihn auftretenden Person
  • Die Einholung und Bewertung von Informationen zur Geschäftsbeziehung
  • Die Abklärung, ob der Kunde für einen wirtschaftlichen Berechtigten handelt
  • Die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung
  • Die Feststellung zu möglichen politisch exponierten Personen

Als weitere Neuerung wird ein Transparenzregister für die wirtschaftlichen Berechtigten ein­geführt. Damit soll es zukünftig leichter werden, herauszufinden, wer Eigentümer oder An­teilseigner von Unternehmen sind.

Zudem werden die staatlichen Zuständigkeiten neu geregelt. Zukünftig wird die Zentralstelle für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen bei der Generalzolldirektion im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministers angeschlossen.

Verdachtsmeldungen aus der Kfz-Branche

In diesem Zusammenhang ist auch eine Meldung aus dem Jahresbericht 2015 der Financial Intelligence Unit (FIU) des Bundeskriminalamts interessant. Danach scheint es, "in Relation zur Größe der Branche und zur hohen Anzahl der GwG-Verpflichteten aus der Kfz-Bran­che ein großes Dunkelfeld zu geben." Diese Aussage lässt darauf schließen, dass die Kon­trollen zukünftig deutlich zunehmen werden.

Hinweis:

Auf Grund der zu erwartenden intensiveren Kontrollen und der Umsetzung der Gesetzesre­form werden wir in einer der nächsten Ausgaben der Zeitschrift AUTOHAUS in der Rubrik Steu­ern & Recht intensiver auf diesen Themenkomplex eingehen.

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Brauchen Sie einen Steuer-Tipp? Dann schauen Sie auf unserer Homepage https://raw-partner.de/ vorbei. Bei Fragen oder An­regungen stehen Ihnen Barbara Muggenthaler (muggenthaler@raw-partner.de) und Maximilian Appelt (appelt@raw-partner.de) zur Verfügung.


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