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AUTOHAUS SteuerLuchs: Steuervereinfachung – der nächste Versuch

31.10.2012 10:00 Uhr
AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig

Seit einem guten Jahr versuchen die Politiker, das Steuergesetz zu vereinfachen – bislang ohne Erfolg. Nun nehmen die Länder einen erneuten Anlauf, um sowohl Bürger als auch Unternehmer zu entlasten.

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Seit einem guten Jahr versuchen die Politiker, das Steuergesetz zu vereinfachen – bislang ohne Erfolg. Nun nehmen die Länder einen erneuten Anlauf, um sowohl Bürger als auch Unternehmer zu entlasten.

Geplant sind, die Bürger betreffend, unter anderem folgende Punkte:

=> Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags um 130 Euro von 1.000 Euro auf 1.130 Euro. Dieser Betrag kann ohne Vorlage von Rechnungen/Quittungen in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Hiervon dürften viele steuerpflichtigen Arbeitnehmer gleich in zweifacher Weise profitieren: Zum einen wird dieser Betrag auch bei geringeren Kosten pauschal angesetzt, zum anderen sparen sich dadurch mehr Steuerpflichtige das Sammeln von Rechnungen. Jedoch hält sich die Steuerersparnis in Grenzen: Jährlich ist hier dann eine maximale Steuerersparnis von 75 Euro möglich, monatlich 6,25 Euro!

=> Aufgrund der klammen Haushaltskassen muss gleichzeitig eine Gegenfinanzierung geschaffen werden: eine Einschränkung beim Abzug von Handwerkerleistungen / haushaltsnahen Dienstleistungen (Malerarbeiten, Gärtner, Putzfrau, usw.) Bislang können 20 Prozent (bis zu einem Höchstbetrag von 1.200/2.400 Euro) der in Rechnung gestellten Arbeitskosten abgezogen werden. Nun sollen jedoch erst Arbeitskosten ab einer Schwelle von 300 Euro als Bemessungsgrundlage gelten. Belaufen sich die in Rechnung gestellten Arbeitskosten für eine Reparatur z. B. auf 700 Euro, so können künftig nur noch 20 Prozent von 400 Euro geltend gemacht werden. Sprich, 20 Prozent auf 300 Euro = 60 Euro mögliche Steuerersparnis spart sich der Staat. Ob die Einführung einer Schwelle eine Vereinfachung darstellt, ist fraglich. Wohl eher eine Vereinfachung für das Finanzamt, nicht jedoch für die Bürger.

=> Hingegen ist bei der geplanten Änderung bezüglich des Arbeitszimmers tatsächlich von einer Vereinfachung zu sprechen: Sofern die Voraussetzungen für den Ansatz eines Arbeitszimmers vorliegen, sollen zukünftig pauschal 1.200 Euro p.a. ohne Nachweis (!) absetzbar sein. Einen Haken hat die Änderung: Statt bislang 1.250 Euro beträgt dann der Höchstbetrag 1.200 Euro. Doch sollte die Nachweiserleichterung die einhergehende höhere Steuerbelastung von ca. 20 Euro bei Höchststeuersatz aufwiegen.

Beispiel:

steuerluchs-beispiel

Fazit:

Ein paar einzelne Punkte werden mit diesem Entwurf "vereinfacht". Die großen Brennpunkte sowie die allgemeine Komplexität des Steuerrechts bleiben jedoch bestehen. Noch ist der Entwurf in Diskussion; am 14. Dezember wird der Beschluss der Länderkammer erwartet. Anschließend wird dann vermutlich der nächste Versuch zur Steuervereinfachung in Angriff genommen. Auf ein Neues!

Brauchen auch Sie einen Steuer-Tipp? Dann schicken Sie Barbara Lux-Krönig von der Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner einfach eine E-Mail: lux@raw-partner.de

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