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Autokauf: Erzwungener Preisnachlass nicht rechtens

18.11.2014 15:54 Uhr
Geld Finanzen Geschäft Recht Gesetz Paragraf Münzen Abschluss Vertrag
Ein Preisnachlass, den ein Autokäufer mit Druck und bewusst falschen Behauptungen herausgehandelt hat, ist widerrechtlich.
© Foto: Gina Sanders / fotolia.com

Das OLG Koblenz hat entschieden: Ein Rabatt, den ein Autokäufer mit Druck und bewusst falschen Behauptungen herausgehandelt hat, ist widerrechtlich.

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Ein Preisnachlass, den ein Autokäufer mit Druck und bewusst falschen Behauptungen herausgehandelt hat, ist widerrechtlich. Das geht aus einem am Dienstag vom Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz veröffentlichten Urteil hervor. Damit hatte der Verkäufer eines Wagens Erfolg, der einen gewährten Preisnachlass nachträglich einklagte (Az.: 2 U 393/13). 

Der Kläger aus Montabaur hatte im Mai 2012 seinen 2008 gebauten Wagen im Internet für 8.000 Euro angeboten. Ein Mitarbeiter eines Autohändlers aus dem nordrhein-westfälischen Dormagen, der den Wagen kaufte, behauptete bei der Abholung, das Baujahr sei falsch angegeben worden – wissend, dass dem nicht so war. 

Er bezahlte unter Androhung von Schadenersatzansprüchen nur 5.000 Euro. Der Käufer fühlte sich zunächst eingeschüchtert, forderte dann aber die restlichen 3.000 Euro. Zunächst war er vor dem Koblenzer Landgericht gescheitert, nun hatte er mit der Berufung vor dem OLG Erfolg. Das Urteil ist rechtskräftig. (dpa)

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