-- Anzeige --

Urteil: Rücktritt nach Inzahlungnahme des Altautos

21.02.2014 10:25 Uhr
Urteil: Rücktritt nach Inzahlungnahme des Altautos
Wird die Inzahlungnahme eines Autos rückabgewickelt, muss der Händler nur das Fahrzeug zurückgeben und nicht den dafür angerechneten Wert erstatten.
© Foto: Fotolia

Wird die Inzahlungnahme eines Fahrzeugs rückabgewickelt, muss der Händler nur den Wagen zurückgeben und nicht den dafür angerechneten Wert erstatten. Es gibt allerdings einen Sonderfall.

-- Anzeige --

Hat ein Händler beim Autokauf ein anderes Fahrzeug in Zahlung genommen und tritt der Kunde anschließend vom Vertrag zurück, erhält er den Kaufpreis und das alte Auto zurück – und nicht den Betrag, den der Händler ihm für seinen alten Wagen angerechnet hatte. Das gilt auch dann, wenn für Kauf und Inzahlungnahme zwei einzelne Verträge geschlossen wurden, wie das Landgericht Koblenz entschieden hat (AZ: 1 O 447/10).

In dem verhandelten Fall erfolgten der Kauf des Autos und die Abmachung über die Inzahlungnahme nicht am selben Tag, sondern in zwei einzelnen Vereinbarungen. Als an dem gekauften Wagen Mängel auftraten, erklärte der Käufer den Rücktritt. Er wollte zudem auch den Betrag ersetzt bekommen, den der Händler für sein Altauto angerechnet hatte (Anrechnungspreis).

Auch wenn der Autohändler das alte Fahrzeug bereits weiter verkauft habe, müsse er deswegen nicht den Anrechnungspreis zahlen, entschied das Gericht. Er habe immer noch die Möglichkeit, das Auto wieder zurückzukaufen, wenn dies für ihn wirtschaftlich sinnvoller sei. Erst wenn er das Auto nicht besorgen könne, erhalte der frühere Käufer auch den Anrechnungsbetrag von in diesem Fall 5.000 Euro, zitiert der Deutsche Anwaltverein aus dem Urteil.

Die Entscheidung ist von Bedeutung, da die Anrechnungsbeträge für die Inzahlungnahme häufig nicht dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs entsprechen, sondern höher liegen. Motivation der Autohändler ist hierbei bekanntlich der Abschluss eines Kaufvertrages. (sp-x)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Auto News für die Automobilbranche: AUTOHAUS ist eine unabhängige Abo-Fachzeitschrift für die Automobilbranche und ein tagesaktuelles B2B-Online-Portal. AUTOHAUS bietet Auto News, Wirtschaftsnachrichten, Kommentare, Bilder und Videos zu Automodellen, Automarken und Autoherstellern, Automobilhandel und Werkstätten sowie Branchendienstleistern für die gesamte Automobilbranche. Neben den Auto News gibt es auch Interviews, Hintergrundberichte, Marktdaten und Zulassungszahlen, Analysen, Management-Informationen sowie Beiträge aus den Themenbereichen Steuern, Finanzen und Recht. AUTOHAUS bietet Auto News für die Automobilbranche.