Freitag, 03.02.2012
06.11.2009
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5. AUTOHAUS-Schadenforum

Rechtsanwälte als Dienstleister

Anlässlich des 5. AUTOHAUS-Schadenforums stellte Jörg Elsner, Fachanwalt für Versicherungs- und Verkehrsrecht sowie Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), die Schadenregulierung aus dem Blickwinkel der Anwaltschaft dar. Generell könne man einen Schaden nach dem Minimal- oder dem Maximalprinzip abwickeln. Letzteres, nämlich "eindeutig das Maximalprinzip", würden die Verkehrsanwälte vertreten, betonte Elsner.

Da bisher mehr als 90 Prozent der Haftpflichtunfallschäden ohne einen Rechtsanwalt reguliert würden, sprach der Referent von einem "riesigen Markt, in dem wir mit großer Kompetenz tätig werden können". Elsner weiter: "Wir haben dafür auch die besten Preise, da der, für den wir arbeiten, es nicht selbst bezahlt, sondern der hierfür auch leistungspflichtige Versicherer." Durch das Rechtsdienstleistungsgesetz habe der Gesetzgeber geradezu zu Kooperationen mit den Werkstätten aufgerufen. Elsner betonte, dass der Rechtsanwalt 100 Prozent der Schadenersatzansprüche des Geschädigten durchsetze. Es gelte das Prinzip der vollständigen Schadenregulierung: "Mit einem Verkehrsanwalt holen Sie mehr für sich und Ihre Kunden raus", versuchte der DAV-Verkehrsrechts-Vorsitzende insbesondere auch den sehr zahlreich anwesenden Autohäusern und freien Werkstätten klar zu machen.

Unabhängige Rechtsberatung wichtig

Vehement griff Elsner die Versicherungen und deren Konzepte an, die es sich auf die Fahnen geschrieben hätten, zu jeder Zeit die Kosten zu minimieren. Elsner sprach hier wörtlich von der "Aldisierung" der Schadenregulierung, die das Kerngeschäft der Marktteilnehmer bedrohe. "Wir sind der Ansicht, dass für den Geschädigten eine unabhängige Rechtsberatung genauso von fundamentaler Bedeutung ist wie eine unabhängige Schadenfeststellung als Basis einer fairen Schadenregulierung", sagte der Fachanwalt, der damit u.a. auch für die Interessen der freien Sachverständigen mit eintrat. Elsner wies zudem auf den Haftungsaspekt hin: "Jede Rechtsberatung muss vollständig und richtig sein."

"Es gab Zeiten, wo wir Audienzen gaben, heute empfinden wir uns als Dienstleister und gehen selbst in die Autohäuser." Der DAV sei maßgeblich daran beteiligt, dass der "Fachanwalt für Verkehrsrecht" überhaupt eingeführt worden sei. Elsner betonte in diesem Zusammenhang die "Kompetenz, Flexibilität und Schnelligkeit" der Verkehrsanwälte. Kompetent, weil man die tagesaktuellen Kenntnisse aller rechtlichen Probleme rund um die Schadenregulierung mitbringen müsse. Flexibel, weil das Wegrücken von Audienzen ein neuer Ansatz sei und schnell, weil bestimmte Kriterien eingehalten werden müssten. Die schnelle Abwicklung zeige sich unter anderem darin, dass der Geschädigte noch am gleichen Tag einen Termin bekomme und man direkte Zahlungen von Seiten der Versicherung veranlasse.

 

// Lesen Sie weiter auf Seite 2: Partner der Werkstätten

 
 

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