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Rechtstipp: Pkw-Label auch für verkaufte Ausstellungsfahrzeuge

13.05.2014 16:40 Uhr
Pkw-Label
Auch verkaufte Ausstellungsfahrzeuge benötigen ein Pkw-Label.
© Foto: Deutsche Energie-Agentur/Ingo Heine

Verbleibt ein verkauftes Fahrzeug bis zur Auslieferung im Showroom oder auf dem Ausstellungsplatz, reicht es nicht, das Auto mit einem "Verkauft"-Hinweis zu versehen. Die Verbrauchskennzeichnung bleibt notwendig.

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Auch verkaufte Ausstellungsfahrzeuge benötigen ein Pkw-Label. Darauf macht AUTOHAUS-Rechtsanwalt Robert Glocker von der Kanzlei G. Haug & Partner aufmerksam. Verbleibt ein solches Fahrzeug bis zur Auslieferung im Showroom oder auf dem Ausstellungsplatz, reicht es nicht, das Auto mit einem "Verkauft"-Hinweis zu versehen.

"Das Fahrzeug dient– objektiv betrachtet – noch immer einer Kundenpräsentation mit Werbecharakter, auch wenn es nicht mehr zum Verkauf angeboten wird", warnt Glocker. Es verliere auch nicht seine Eigenschaft als neues Fahrzeug, da es nach der Definition weiterhin "noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurde" (PKW-EnVKV §2,1).

"Daher muss das Auto weiter entsprechend der Verbrauchskennzeichnungsverordnung gekennzeichnet bleiben. Die Preisangabe gehört hier allerdings nicht dazu", so der Branchenanwalt. (AH)

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KOMMENTARE


Labelman

13.05.2014 - 18:57 Uhr

Zitat:"Daher muss das Auto weiter entsprechend der Verbrauchskennzeichnungsverordnung gekennzeichnet bleiben. Die Preisangabe gehört hier allerdings nicht dazu", so der Branchenanwalt. (AH)Das verstehe ich leider nicht. Muss ein Neufahrzeug auch dann mit dem PKW-EnVKV-Label ausgezeichnet sein wenn das Fahrzeug nicht mit einem Preisschild versehen ist ? Dann müsste man ja sofort jedes neu angelieferte Fahrzeug direkt nach dem Abladen vom Transporter mit dem PKW-EnVKV-Label auszeichnen...


Melvin

13.05.2014 - 19:22 Uhr

DIeses Heer nutzloser Anwälte und die ihnen Arbeit beschaffende Gesetzgebung wird uns irgendwann umbringen ....


Autohändler

13.05.2014 - 21:35 Uhr

Das alles zum Wohle der Umwelt, so ein Blödsinn. Als ob wir in unserem Land keine anderen Probleme hätten.


Gerdi Hellmann

13.05.2014 - 22:20 Uhr

Verbrauchskennzeichenverordnung - damit erübrigt sich jeder Kommentar!


Poldi

14.05.2014 - 09:14 Uhr

S C H W A C H S I N N !!!Solange das Fahrzeug NICHT ausgezeichnet ist, wird es definitiv nicht zum Verkauf angeboten!! Und ein Fahrzeug, das keinen Preis enthält und nur darauf wartet, abgeholt zu werden, das werd ich auch noch mit dem sch.... Schmarrn da auszeichnen. Die können uns alle mal!!! Kreuzweise, weil wir ja nix Besseres zu tun haben!... das wäre ja noch schöner.... Da soll mal einer von der Umwelt-(...)Hilfe mal kommen...So schnell ist der noch nie gelaufen!!


poldi66

14.05.2014 - 09:54 Uhr

ich zitiere die offizielle Seite www.pkw-label.de:Welche Fahrzeuge fallen unter die Kennzeichnungspflicht der Pkw-EnVKV?Gekennzeichnet werden ausschließlich neue Personenkraftwagen. Nutzfahrzeuge und Gebrauchtwagen sind nicht Gegenstand der Verordnung. Als neue Personenkraftwagen gelten laut Verordnung Kraftfahrzeuge, die „noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurden“. Dementsprechend können nach gegenwärtiger Rechtsprechung auch Tageszulassungen und Vorführwagen als Neuwagen gelten. Bietet ein Händler beispielsweise ein Fahrzeug mit einer geringen Kilometerleistung (bis 1.000 km) an, ist laut BGH davon auszugehen, dass er dieses Fahrzeug zum Zwecke des Weiterverkaufs erworben hat. Entsprechend gilt die Kennzeichnungspflicht der Pkw-EnVKV (Vgl. Urteil vom 21.12.2011 zu Az. I ZR 190/10).die noch nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurden, die müssen AUSGEZEICHNET werden, die anderen (Vorführwagen über 1000 km, verkaufte Neuwagen!!! (auch im Ausstellungsraum, Kaufvertrag existiert ja, Fahrzeuge werden oft im Ausstellungsraum übergeben!) Also liebe Anwälte, erst denken bzw lesen dann schreiben!


A. Aslau

14.05.2014 - 10:20 Uhr

Ein an Absurdität und Dummheit nicht zu übertreffendes Rechtsempfinden. Es ist peinlich, mit welch einer dämlichen Bananenbiegerei wir uns in unserem schönen Lande rumschlagen müssen.Der Hammer dabei ist jedoch, dass die ausgewiesenen Verbrauchswerte weder Bestandteil des Angebotes sind, noch auch nur ansatzweise für den realen Betrieb angesetzt werden können.Das ist komischer, als manche Comedyshow im deutschen TV.


Vrkäuferin

14.05.2014 - 10:42 Uhr

Umwelt? Und deswegen müssen wir für ein verkauftes Fahrzeug extra ein Blatt Papier ausdrucken!!


DHU ;)

14.05.2014 - 12:51 Uhr

Ach, am besten wir stellen einfach noch jemand ein, der den ganzen Tag nichts anders macht als so ein absolut "Verbraucherfreundliches"Label zu erstellen *g*.Wenn man es über die FIN machen könnte, wäre es ja nicht sooo wild. Aber bei EU-Fahrzeugen... alles schön manuell *G*


Heinz Kretschmer

15.05.2014 - 07:20 Uhr

...vorausgegangenen Feststellungen zeigen Maß der Überforderungen und Organisation von selbstverständlichen Abläufen! Der AH Artikel diente der Wissensvermittlung!! Heinz M.Kretschmer


Daniel S.

15.05.2014 - 12:26 Uhr

Sehr geehrter Herr Kretschmer, dies hat nichts mit Überforderung oder dergleichen zutun. Bei einem kleinen AH mit vll. 10-20 Fahrzeugen mag das kein Problem sein. Sobald man aber mit ca.300 Fahrzeugen zu tun hat, kann dies schnell zum Problem und vorallem unnötiger Arbeit werden. Die gesamte Prozedur hat nichts mit einem Umweltbewussten Umgang oder Verbraucherinformation zu tun. Dies ist einfach nur Geldmacherei von einem Verband, der scheinbar fern jeder Realität lebt. Ich frage mich, wo es der Umwelt nutzen soll, jedes Fahrzeug mit einem farbig ausgedruckten Blatt DIN A4 zu bestücken, welches sowieso verkauft ist.In diesem Sinne...


uwe meier

21.05.2014 - 12:09 Uhr

Wenn ich den Text richtig verstehe dann betrifft es Ausstellungsfahrzeuge. Warum dann nicht einfach das Pkw-Label nach dem Verkauf im Auto lassen. Macht keinen Aufwand und alle sind zufrieden.


Marc

21.05.2014 - 13:09 Uhr

Das mit dem Ausdruck finde ich gar nicht mal so schlimm. Denn ein Preisschild muss ich eh ausdrucken. Dann ich auch gleich das Label mit drucken. Viel schlimmer ist eigentlich der ökologische Gedanke unserer Regierung! Laut KBA sind zwischen Jan. und April 2014 985.850 Neu- Fahrzeuge zugelassen worden. ALLE Fahrzeuge müssen mit diesem Blatt Papier ausgezeichnet worden sein. Wenn ich jetzt mal sage dass aus einem Baum 80.000 Blatt Papier hergestellt werden können, dann wurden mindesten 12 Bäume dafür verwendet! Ich lasse mal das recycelte Papier ausser acht. Über´s Jahr gesehen 24 Bäume. Dazu die Angebote die wir den Kunden mitgeben, der Kaufvertrag, Finanzierungen, Versicherung usw. WAS SIND WIR DOCH FÜR EIN ÖKOLOGISCHER STAAT!!!!!!


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