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CDU- und SPD-Politiker wollen über eine bessere steuerliche Förderung von Jahreswagen gezielt den Absatz deutscher Hersteller stabilisieren.
Ersatz für Abwrackprämie
Regierung dementiert Jahreswagen-Pläne
Ungeachtet eines Dementis der Bundesregierung verstärken sich mit dem Auslaufen der Abwrackprämie die Rufe in der schwarz-roten Koalition nach einer Anschlussregelung zur Ankurbelung der absturzgefährdeten Autokonjunktur. So forderte auch der Finanzsprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt, Jahreswagen von Mitarbeitern der Automobilbauer steuerlich besser zu behandeln. Dazu liegt nach "Handelsblatt"-Angaben (Dienstag) auch ein entsprechendes Schreiben von CDU/CSU-Fraktionschef Volker Kauder und CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer an Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) vor. Der Jahreswagen-Markt sei wegen unzeitgemäßer Vorschriften des Finanzressorts vom 30. Januar 1996 eingebrochen, heißt es darin. Mit einer steuerlichen Lockerung der Besteuerungsvorschriften soll der Verkauf solcher Jahreswagen, die von den Mitarbeiter vor dem Weiterverkauf an Dritte mindestens ein Jahr gehalten werden müssen, attraktiver werden. Eine Neuregelung wurde auch von Baden-Württembergs Regierungschef Günther Oettinger (CDU) und von SPD-Verkehrspolitikern verlangt. Scharfe Kritik kam dagegen von Grünen, FDP, Linken und vom Verkehrsclub Deutschland (VCD). Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßte die Überlegungen. Regierungssprecher Ulrich Wilhelm erklärte dagegen, Unions- und SPD-Teil der Bundesregierung planten keine steuerliche Verbesserung für Jahreswagen. Weder werde es eine Verlängerung der Abwrackprämie über die vorgesehenen fünf Milliarden Euro hinaus geben noch gebe es Überlegungen der Bundesregierung "zu Änderungen an der Jahreswagenregelung." Im Bundesfinanzministerium erinnerte eine Sprecherin an das Gebot einer gleichmäßigen Besteuerung. Hintergrund für die Befürworter von Erleichterungen ist die allgemeine Erwartung, dass die Autokonjunktur in den Keller geht, wenn in Kürze die jeweils 2.500 Euro Abwrackprämie mit Verausgabung der auf fünf Milliarden Euro begrenzten Kaufhilfe für Neuwagen ersatzlos ausläuft. Die steuerliche Rabattregelung beim Verkauf von Jahreswagen für Arbeitnehmer der Automobilindustrie war vor Jahren zurückgefahren worden. Die den Arbeitnehmern dieser Branche gewährten Arbeitgeber-Rabatte für Autos, die frühestens nach einem Jahr allgemein verkauft werden dürfen, werden von den Finanzämtern zumeist nach Listenpreis und nicht nach Marktpreisen besteuert. Da aber am allgemeinen Automarkt den Autofahrern beim Wagenkauf oft üppige Händlerrabatte gewährt werden, lohnt sich die Jahreswagen-Regelung kaum noch.
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