Samstag, 26.05.2012
01.06.2006
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Regierung nimmt neuen Anlauf bei Rußpartikelfilter-Förderung

Die Nachrüstung von Dieselautos mit Rußpartikelfiltern soll nach einem neuen Vorstoß der Bundesregierung von 2006 bis 2008 mit 300 Euro gefördert werden. Im Gegenzug sollen einmalig 300 Euro Zuschlag zur Kfz-Steuer für Diesel-Neuwagen erhoben werden, die von 2007 an erstmals im Straßenverkehr zugelassen sind und noch nicht der künftigen Euro-Norm 5 entsprechen. Darauf haben sich das Bundesumwelt- und das Finanzministerium verständigt. Sollten ältere Dieselfahrzeuge auch 2008 oder 2009 noch nicht nachgerüstet sein, seien Zuschläge auf die Kfz-Steuer von je 40 Euro fällig. Bei der Förderung werde an einen Steuernachlass gedacht. Wegen der klammen öffentlichen Kassen soll die Regelung, der die Länder wegen ihrer Zuständigkeit für die Kfz-Steuer im Bundesrat zustimmen müssen, über einen Zeitraum von fünf Jahren aufkommensneutral sein. Das bedeutet, die Steuerförderung führt in den Jahren 2006 (mit 105 Mio. Euro) und 2007 (165 Mio.) zu Einnahmeausfällen bei den Ländern von zusammen 270 Mio. Euro. Diese werden durch das Malussystem des Steuerzuschlags 2008 mit 120 Mio., 2009 mit 140 Mio. und 2010 mit 10 Mio. voll finanziert werden. Die Förderung wird gänzlich von denen aufgebracht, die weder nachrüsten noch beim Neukauf auf ehrgeizige Filter-Systeme setzen. Dem Vernehmen nach setzt die Bundesregierung vor der offiziellen Gesetzgebung zunächst auf informelle Gespräche mit den Ländern, um einem Scheitern der Vorlage vorzubeugen. Der Vorschlag entspricht auch den Einwänden der Länderfinanzminister, die bereits auf die "leeren Kassen" hingewiesen hatten. So enthielt der vor gut einem Jahr vom ehemaligen Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf mit 350 Euro Förderung von Neufahrzeugen und 250 Euro bei Nachrüstung noch eine Finanzlücke von einer Mrd. Euro. Einen Sonderausgleich an die Länder hatte der Minister strikt abgelehnt. (dpa)

 
 
 
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