Samstag, 26.05.2012
19.01.2009
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Verschrottungsprämie

Regierung steht zu Beschlüssen

Die Verschrottungsprämie ist nach Angaben des Wirtschaftsministeriums auf dem Weg. "Die Bundesregierung arbeitet an der Umsetzung der Beschlüsse des Koalitionsausschusses", sagte ein Ministeriumssprecher am Montag gegenüber AUTOHAUS Online. Das Bundeskabinett wolle den Kabinettsbeschluss in der jetzigen Form am 27. Januar verabschieden – dann sollen auch Grundgesetzänderungen für die Einführung der CO2-abhängigen Kfz-Steuer vorbereitet werden. Danach geht das Gesetz in den Bundestag und am 24. Februar in den Bundesrat. Erst wenn beide Hürden genommen sind, tritt es in Kraft. Laut Regierungssprecher Ulrich Wilhelm steht die Koalition bei der zugesagten Abwrackprämie zu ihrem Wort. Dieser Teil des Pakets sei im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Die Regierung gehe davon aus, dass alle Beteiligten um ihre gesamtstaatliche Verantwortung wüssten, sagte Wilhelm. Als Zünglein an der Waage könnte sich aber die FDP entpuppen. Nach ihrem Erstarken im Bundesrat durch den Wahlerfolg in Hessen könnten die Liberalen theoretisch Änderungswünsche erzwingen. Am Montag beharrte die Partei auf Korrekturen, um eine deutlichere Entlastung der Bürger und weniger Schulden durchzusetzen. Partei-Chef Guido Westerwelle sicherte aber erneut zu, das zweite Konjunkturpaket nicht blockieren zu wollen. Kfz-Gewerbe will offene Fragen klären Zur Abwrackprämie selbst sind neben den veröffentlichten "Zehn Punkten" bisher keine weiteren Details bekannt. Der ZDK arbeite aber daran, offene Fragen mit den zuständigen Stellen abzuklären, hieß es dazu aus Verbandskreisen. Obwohl es noch kein rechtsverbindliches Gesetz gibt und die Ausschüttung der Prämien nicht vor Juni zu erwarten ist, haben Autohäuser bereits begonnen, die Prämie zu bewerben. Dabei müssen die Händler allerdings darauf vertrauen, dass sich die Rahmenbedingungen nicht mehr ändern. Um das Risiko zu minimieren, haben einzelne Betriebe mit ihren Kunden einen Zusatzvertrag geschlossen, in dem sie ihnen die 2.500 Euro in Form eines zinslosen Darlehens stunden und sie darüber aufklären, dass die Regelung noch nicht Gesetzeskraft besitzt, mithin also ein Risiko besteht. (se/rp/dpa)

 
 
 
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KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

20. Januar 2009 12:13
Finanzwirtschaftler meint:
Die Umweltprämie scheint praktisch nicht durchführbar.

Weder Awicklungsdetails, Begrifflichkeiten oder Besonderheiten des europaweiten Automobilhandels, noch Folgen beim Erreichen der Obergrenze der geförderten 600.000 Kraftfahrzeuge sind rechtssicher und verlässlich zeitnah in einer gesetzlichen Anspruchgrundlage geklärt und selbst dann noch auslegbar.

Solange es einer solchen Anspruchgrundlage mangelt, Vorgänge nicht amtlich beschieden sind, bleiben Kunden verunsichert und voreilige Geschäfte bergen finanzwirtschaftliche Risiken für Automobilhändler.

Aus Vereinfachungsgründen könnte statt dessen beispielsweise die Umsatzsteuer, auch vorübergehend, mit dem Vorteil der raschen Stimmulierung einer gesamten binnenwirtschaftlichen Nachfrage abgesenkt werden.


20. Januar 2009 08:51
Kein Professor meint:
Es ist erstaunlich, wie sehr die Abwrackprämie dem Autohändler helfen wird: Nehmen wir mal an, wir gehen für 100 Fahrzeuge mit je 2500 Euro in Vorleistung. Im Juni wird dann festgestellt, dass das Budget nur für 50 Fahrzeuge reicht. Schließlich reicht ja ganz Deutschland Anträge ein und niemand weiß, wie viel Geld noch in der Kasse ist. Dann ergibt das einen drohenden Verlust von 125.000 Euro. Gehen wir weiter davon aus, dass 1/5 der Endkunden das Geld nicht haben wird, um auszugleichen, wozu es sich vertraglich verpflichtet hatte, sind 25.000 Euro echte Verluste entstanden zzgl. ca. 9.000 Euro Zinsen plus weitere Zinsen, Anwalts- und Gerichtskosten ... Welche Bank soll dieses Risiko begleiten? Wenn es diese Bank gibt, meldet Euch!


19. Januar 2009 18:43
Nicko meint:
Wahnsinn - also doch Verunsicherung der Kaufwilligen Kunden...

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