Samstag, 26.05.2012
25.01.2010
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Impressumsangaben

Reising Automobile bläst Abmahnaktion ab

Die Reising Automobile GmbH wird die ausgesprochenen Abmahnungen wegen fehlender oder unvollständiger Impressumsangaben bei Autoscout 24 (wir berichteten) nicht weiter verfolgen und keinerlei weitere Ansprüche geltend machen. Das teilte deren Rechtsanwalt am Freitag der Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs (ZLW) mit. Strittig seien allein noch die Fälle, in denen die Anwälte der abgemahnten Autohäuser ihn aufgefordert haben, die den Betrieben entstandenen Kosten zu erstatten; diese werden separat bearbeitet. Die ZLW begrüßt dieses schnelle Ende dieser Abmahnaktion und betont, dass die hier praktizierte gegenseitige Informationspolitik wieder einmal sehr erfolgreich war. Gleichzeitig rät sie dringend allen Autohäusern, mittels der Internetsuchmaschinen nach sich selbst zu suchen, um eventuell in Vergessenheit geratene Börsen- und Internetseiten zu finden und – insbesondere im Hinblick auf das Impressum – zu überarbeiten oder zu löschen. (dp)

 
 
 
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KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

26. Januar 2010 10:35
Jörg-Uwe Banach meint:
Und damit soll's dann gut sein? Nix da: der Anwalt gehört m. E. für den Rechtsmissbrauch nachhaltig zur Verantwortung gezogen, und den Autohändler sollte man aus alle Verbänden rausschmeißen!


26. Januar 2010 10:34
Arthur meint:
Massenabmahnung als Geschäftsidee sind zwar groß in Mode, aber hoffentlich hat der Wahnsinn bald ein Ende. AH-Reising hatte ja selbst keine Fahrzeug-Angebote online, somit waren die ja auch gar nicht berechtigt eine Abmahnung zu erstellen.

Wohin der Abmahnwahn führen kann:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,673278,00.html

Oder auch dieser Bericht ist sehr interessant:
http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Video-Abmahnen-statt-verkaufen-901243.html

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