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Vollständigkeit ist Pflicht: Impressum auf Online-Börsen.
Impressumsangaben
Reising Automobile bläst Abmahnaktion ab
Die Reising Automobile GmbH wird die ausgesprochenen Abmahnungen wegen fehlender oder unvollständiger Impressumsangaben bei Autoscout 24 (wir berichteten) nicht weiter verfolgen und keinerlei weitere Ansprüche geltend machen. Das teilte deren Rechtsanwalt am Freitag der Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs (ZLW) mit. Strittig seien allein noch die Fälle, in denen die Anwälte der abgemahnten Autohäuser ihn aufgefordert haben, die den Betrieben entstandenen Kosten zu erstatten; diese werden separat bearbeitet. Die ZLW begrüßt dieses schnelle Ende dieser Abmahnaktion und betont, dass die hier praktizierte gegenseitige Informationspolitik wieder einmal sehr erfolgreich war. Gleichzeitig rät sie dringend allen Autohäusern, mittels der Internetsuchmaschinen nach sich selbst zu suchen, um eventuell in Vergessenheit geratene Börsen- und Internetseiten zu finden und – insbesondere im Hinblick auf das Impressum – zu überarbeiten oder zu löschen. (dp)
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