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Renaissance in Goslar: Streit um Mietwagen-Kosten
Für "weitgehend geklärt" hält der 44. Deutsche Verkehrsgerichtstag Fragen der Abrechnung auf Reparaturkostenbasis sowie der Ersatzbeschaffung. Schadenspositionen wie Verbringungskosten und UPE-Aufschläge dagegen werden als weiter offen und strittig erachtet, weshalb den Schadensgutachtern heute in Goslar empfohlen wurde, "die Erforderlichkeit dieser Kosten gegebenenfalls näher darzulegen". In der obligaten Resolution wurde dem Unfallgeschädigten ferner der Rat gegeben, sich vor Anmietung eines Ersatzfahrzeuges über den Preis des vom Vermieter angebotenen Fahrzeuges zu informieren. An die Kraftfahrtversicherer und Autovermieter appellierte der Arbeitskreis, die unterschiedlichen Auffassungen über die Höhe der zu ersetzenden Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall "nicht auf dem Rücken der Geschädigten auszutragen". Autovermieter und Assekuranzen sollten deshalb künftig versuchen, eine Abrechnungstabelle für Mietwagenkosten zu erstellen, die von einem gemeinsam beauftragten, neutralen und unabhängigen Gutachter als Basis ausgearbeitet werden sollte. (wkp)
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