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Sachmangel oder Verschleiß?

24.09.2007 00:00 Uhr

Aktuelle Grundsätze des Oberlandesgerichts Düsseldorf

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Nicht jeder technische Defekt eines gebrauchten Fahrzeugs ist ein Sachmangel. Für normalen Verschleiß eines Gebrauchtwagens haftet der Verkäufer in der Regel nicht, es sei denn, die Kaufvertragsparteien haben eine gegenteilige Vereinbarung getroffen. Darauf weist das Deutsche Kfz-Gewerbe (ZDK) hin. Mit der Frage, wo genau die Grenze zwischen Sachmangel und normalem Verschleiß verläuft, hat sich das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 8. Februar 2007 (Az. I-1 U 180/06) auseinandergesetzt und in seiner Urteilsbegründung schließlich folgende Grundsätze aufgestellt: – Der Verkäufer haftet nicht für normalen Verschleiß an einem Gebrauchtwagen und zwar unabhängig davon, wie sich der Verschleiß an dem Verschleißteil selber oder auf andere Teile auswirkt. Das gilt auch für den nach Fahrzeugübergabe fortschreitenden Normalverschleiß. – Es kommt auf die Ursache an: Ein nach Übergabe des Gebrauchten auftretender "nicht normaler" Defekt ist dann kein Mangel im Rechtssinn, wenn er auf normalen Verschleiß an einem Verschleißteil zurückzuführen ist. – Der Verkäufer trägt ausnahmsweise jedoch dann das Verschleißrisiko, wenn der normale Verschleiß nach Fahrzeugübergabe einen Defekt verursacht, den er oder der Vorbesitzer – insbesondere durch Wartung oder Inspektion – hätte verhindern können. (AH)

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