Von Samstag an gelten schärfere Bestimmungen für die Abwrackprämie von Altautos. Um den illegalen Weiterverkauf der Autos zu unterbinden, soll das Original des Fahrzeugbriefs jetzt nicht mehr beim Verschrottungsbetrieb abgegeben werden, sondern beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin eine entsprechende Änderung der Richtlinie, die seit dem 14. Januar in Kraft ist. Die Bundesregierung will künftig sicherstellen, dass solche Altautos nach Abkassieren der Prämie von 2.500 Euro nicht illegal ins Ausland verkauft und dort wieder zugelassen werden. Die Prämie erhalten Autobesitzer, die ihr mindestens neun Jahre altes Fahrzeug verschrotten lassen und durch einen Neu- oder Jahreswagen ersetzen. Bislang musste neben anderen Unterlagen lediglich eine Kopie des entstempelten Fahrzeugbriefs beim BAFA in Eschborn vorgelegt werden. Vor allem darin sahen Kritiker die Möglichkeit, die eigentlich zu verschrottenden Autos ins Ausland zu verschieben. Das Bundeswirtschaftsministerium legte auf Betreiben des Haushaltsausschusses die Verschärfung der bislang geltenden Richtlinie vor.
Kabinett: Schärfere Bestimmungen für Abwrackprämie
Um den illegalen Weiterverkauf der alten Autos zu unterbinden, soll das Original des Fahrzeugbriefs jetzt nicht mehr beim Verschrottungsbetrieb abgegeben werden, sondern beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.