
- Außerhalb der Arbeitszeit darf zugeschlagen werden.
Schlägereien sind kein Kündigungsgrund
Die Beteiligung an einer Schlägerei außerhalb der Arbeitszeit rechtfertigt nicht die fristlose Kündigung. Das berichtet die "Financial Times Deutschland" in ihrer Dienstagsausgabe unter Berufung auf ein Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt (Az.: 3Sa 1550/06). Der Kläger hatte sich mit Kameraden seiner Berufsschulklasse geprügelt. Die Beteiligten arbeiteten aber nicht für denselben Arbeitgeber. Laut Urteil ist ein körperlicher Angriff nur dann ein Kündigungsgrund, wenn dadurch das Arbeitsverhältnis direkt beeinträchtigt wird, hieß es in der Zeitung. (ab)
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