Die Daimler AG schließt den künftigen Einsatz des neuen Kältemittels R-1234yf in ihren Fahrzeugen aus Sicherheitsgründen aus. Dies teilte der Hersteller am Dienstag mit. Bei hauseigenen Crashtests habe sich gezeigt, "dass das Mittel, das unter vergleichbaren Laborbedingungen schwer zu entflammen ist, sich in einem heißen Motorraum als zündfähig erweisen kann", hieß es in der Mitteilung.
Nachgestellt wurde den Angaben zufolge ein "sehr schwerer" Frontalaufprall in Verbindung mit einem Bruch der Kältemittelleitung. Vergleichbare Tests mit dem aktuell verwendeten Kältemittel R134a hätten keine Entflammung ergeben. "Deshalb will das Unternehmen seine Fahrzeuge weiterhin mit dem bewährten und sicheren Kältemittel R-134a ausstatten", heißt es in der Herstellermitteilung weiter.
Das neue chemische Kältemittel R-1234yf - von der Autoindustrie als Nachfolger des klimaschädlichen Mittels R-134a auserkoren - steht schon längere Zeit in der Kritik. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte mehrfach davor gewarnt, dass die Chemikalie leicht entflammbar sei und bei der Verbrennung hochgiftige Flusssäure freisetze. Einen entsprechenden Hinweis, dass dies auch bei den Daimler-Tests der Fall war, enthält die Mitteilung nicht. Die DUH sprach in einer ersten Reaktion davon, dass das neue Kältemittel nun "endgültig gescheitert" sei.
Konsequenzen unklar
Welche Konsequenzen die Daimler-Entscheidung hat, bleibt abzuwarten. Der Konzern hat laut eigenen Angaben den zuständigen Behörden die neuen Untersuchungsergebnisse zur Verfügung gestellt und will auf Wunsch auch andere Hersteller unterrichten. Der weitere Einsatz von R-134a ist eigentlich spätestens nach dem 31. Dezember 2012 – nach Auslaufen einer Ausnahmegenehmigung der EU – wegen seines hohen Treibhauspotenzials gesetzeswidrig. Ein anderes Kältemittel für die derzeit verwendete Klimaanlagentechnik in Fahrzeugen steht nicht zur Verfügung.
Die DUH hält die weitere Verwendung des alten Kältemittels für inakzeptabel: "Die Ankündigung von Daimler, weiterhin das billige, alte und vor allem klimaschädliche Kältemittel R134a einzusetzen, ist ein offener Rechtsbruch gegen die EU-Klimaschutzgesetze. Diesem ist mit der sofortigen Verhängung von Strafzahlungen zu begegnen", forderte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Nach den derzeit gültigen Strafregelungen der EU würde diese laut DUH 665 Euro pro Fahrzeug betragen.
ADAC für CO2
Der ADAC begrüßte den Daimler-Schritt. Mercedes-Benz setze damit ein deutliches Signal für die Weiterentwicklung umweltfreundlicher und ungefährlicher Kältemittel, teilte der Autoclub in München mit. Der ADAC empfiehlt – wie die DUH – das natürliche Gas Kohlendioxid als Kältemittel für Klimaanlagen. Bereits vor vier Jahren habe man nachweisen können, dass CO2 eine "besonders umweltfreundliche und sichere Alternative" sei. Gleichzeitig solle der Einsatz von R134a für neue Fahrzeugmodelle schnellstmöglich beendet werden. (ng/rp)
egon sunsamu