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Wer Ssangyong-Händler werden will, muss deutlich mehr leisten als bisher.
Ssangyong
Neue Jahresvereinbarung in der Kritik
Erste Bewährungsprobe für den neuen Ssangyong-Partnerverband: Die Händlervertreter wehren sich aktuell gegen ihrer Meinung nach unverhältnismäßig hohe Anforderungen im neuen Jahresanhang 2013. Sauer stößt dem Verband vor allem die Verdopplung der Zahl der Vorführwagen auf, die neu in die Vereinbarung aufgenommen wurde.
Wie der erste Vorsitzende Robert Lederer gegenüber AUTOHAUS Online mitteilte, sind jetzt zwei Vorführwagen pro Betrieb Mindestvoraussetzung. Bislang war nur ein Fahrzeug erforderlich. "Auch wenn Weihnachten vor der Tür steht, ist dies noch lange kein Grund, dass SsangYong zur Gewinnung neuer Händler Wasser predigt und selbst Wein trinkt, indem der Importeur von den bestehenden Händlern die doppelte Abnahme von Vorführwagen verlangt", unterstrich Verbandsanwalt Tim Vogels am Freitag.
Laut Lederer sollen durch den Jahresanhang außerdem die "bislang schon zweifelhafte" Garantieabwicklung einer 85-prozentigen Vergütung des Stundenverrechnungssatzes sowie Signalisations-Regelungen und Softwarekosten für die Zukunft fixiert werden. "Dies widerspricht den stetigen Aussagen des Importeurs, wonach geringe Einstiegsvoraussetzungen vorhanden sind", sagte er.
Durch die Änderungen sehen die Händler die Zukunftsfähigkeit und Glaubwürdigkeit ihrer Marke bedroht. Lederer betonte, dass der Verband zu keiner Zeit die Möglichkeit gehabt hätte, vor Versendung der Jahresanhänge eine Lösung mit Ssangyong Deutschland zu erarbeiten. Nichtsdestotrotz werde eine Einigung mit dem Importeur angestrebt, "damit sich das bislang zarte Pflänzlein Ssangyong entsprechend entwickeln kann".
Vorerst keine Fristverlängerung
Deutschland-Chef Ulrich Mehling kündigte bereits eine schriftliche Stellungnahme zu den genannten Kritikpunkten an. Der Bitte der Händler, die Frist für die Unterzeichnung des Jahresanhangs 2013 bis zum 21. Januar zu verlängern, erteilte er aber zunächst eine Absage. "Es ist unser Bestreben, für uns und unsere Partner zu Beginn des Jahres eine Planungssicherheit zu besitzen", erklärte Mehling in einem Schreiben, das diesem Dienst vorliegt. Alle Betriebe, die den Jahresanhang nicht mehr 2012 unterschreiben, müssten ohne Gültigkeit der darin getroffenen Vereinbarungen in das neue Jahr starten. (rp)
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(Foto: Ssangyong Deutschland)
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