Freitag, 25.05.2012
15.12.2008
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Neue Vertriebsstruktur

Suzuki kündigt Händlerverträge

Vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschaftskrise will die Suzuki International Europe GmbH ihr deutsches Vertriebsnetz neu strukturieren und den veränderten Markterfordernissen anpassen. Dazu hat der Importeur die bestehenden Händler- und Werkstattverträge fristgerecht zum 31. Dezember 2010 gekündigt. Wie AUTOHAUS Online aus Branchenkreisen erfuhr, gibt es dabei drei Händlerkategorien: Betriebe ("LoI"), die mit der Kündigung die Zusage zur weiteren Zusammenarbeit erhalten haben, Partner mit Auflagen sowie Händler ohne neues Angebot. Laut Kündigungsschreiben müssen die neuen Verträge aber noch ausgearbeitet werden. In zeitlicher Hinsicht machte Suzuki keine Angaben, da wegen des Auslaufens der aktuellen Kfz-GVO (31. Mai 2010) die rechtlichen Rahmenbedingungen noch nicht feststünden. Die Vertriebspartner sollen Anfang kommenden Jahres im Detail über die Änderungen informiert werden. Nach bisherigen Angaben plant Suzuki zum einen eine Neuausrichtung des Margensystems. Zum anderen sollen die Marktverantwortungsgebiete komplett umgekrempelt werden. Auch seien die bestehenden Händlerstandards an die gestiegenen Anforderungen anzupassen, hieß es. (rp)

 
 
 
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KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

16. Dezember 2008 11:36
R. Horst meint:
Hoffentlich gehts es jetzt nicht den "alten" Händlern an den Kragen, die Suzuki Automobile lange Jahre durch alle Höhen und Tiefen die Treue gehalten haben und ohne die SUZUKI nicht dort wäre, wo sie sind.


16. Dezember 2008 09:03
Striker meint:
Na bitte, es geht los. Da könnten die Zeiten nicht ungewisser sein, als jetzt, und der Importeur hat nichts besseres zu tun, als an Standards und Margensystemen zu schrauben.

Mal sehen, ob Susi hier nur der Auftakt ist, sozusagen der Testballon für alle anderen.


15. Dezember 2008 20:52
T. Glodek meint:
hierbei kündigt Suzuki auch Händlern (ca. 140 Bundesweit), die eine maßgebliche Stütze in der Vertriebspolitik von Suzuki Deutschland waren und sind. Diese Händler, willigen nicht zu allen neu erdachten "Zwangsvorgaben" wie "offene EDV-Systeme, Hinterlegung von Barmitteln für technisches Equigment oder KFZ-Briefkopien zur Abrechnung von Prämien ein(da keine Vorgabe in den Aktionskriterien)".
Auch hier wird wieder die Wirtschaftslage genutzt um sich von kritischen Händlern die eine Verantwortung für ihre Mitarbeiter und sich selbst übernehmen vorgeschoben.

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