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Das Angebot des TÜV Süd, seine 55-prozentige Beteiligung am TÜV Hessen abzugeben, reicht dem Bundeskartellamt nicht aus.
Bundeskartellamt
TÜV Süd und TÜV Rheinland müssen nachbessern
Die geplante Fusion der Prüfunternehmen TÜV Süd und TÜV Rheinland würde nach Einschätzung des Bundeskartellamtes zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Die Behörde beabsichtige, die Fusion in der geplanten Form zu untersagen, erklärte am Donnerstag eine Sprecherin in Bonn. Das geplante Unternehmen würde insbesondere in den gerade erst liberalisierten Marktbereichen der Überprüfung von Fahrstühlen, Druckgeräten und explosiongefährdeten Anlagen eine marktbeherrschende Stellung gewinnen. Man habe die Beteiligten schriftlich abgemahnt und um weitere Stellungnahmen bis zum 20. August gebeten. "Die Abmahnung ist eine Vorstufe zur Untersagung. Sie signalisiert: So wie die Fusion zurzeit geplant ist, würden wir sie untersagen", erläuterte die Sprecherin. Die Fusionsparteien hätten nun noch einmal die Gelegenheit, ihre Pläne anzupassen. Ob solche Bemühungen im konkreten Fall von TÜV Süd und TÜV Rheinland Erfolg haben könnten, wollte sie nicht sagen. Das müsse man abwarten. Das Kartellamt werde seine Entscheidung bis zum 29. August bekanntgeben. Nach Informationen aus Unternehmenskreisen hatte die Bonner Behörde am gestrigen Mittwoch in einer vorläufigen Einschätzung Nachbesserungen an dem bisherigen Fusionskonzept verlangt. Die beteiligten Unternehmen lehnten eine offizielle Stellungnahme ab. Mit der Fusion würde ein Unternehmen mit einem Umsatz von rund 2,2 Milliarden Euro und 25.000 Beschäftigten entstehen, das nur noch von der börsennotierten Schweizer Gesellschaft SGS übertroffen würde. TÜV Süd will Beteiligung am TÜV Hessen abgeben Einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Mittwoch) zufolge hatte der TÜV Süd angeboten, seine 55-Prozent-Beteiligung am vergleichsweise kleinen TÜV Hessen abzugeben, um den Weg für die Fusion zum weltweit zweitgrößten Prüfkonzern freizumachen. Eine Sprecherin des TÜV Süd in München bestätigte, dass ein derartiges Angebot gemacht worden ist. Das Angebot der TÜV-Hessen-Anteile sei von den Wettbewerbshütern als unzureichend zurückgewiesen worden, hieß es am Mittwoch. Ob es weiterhin aufrechterhalten oder durch weitere Zugeständnisse ergänzt werden soll, stünde noch nicht fest. Den detaillierten Zwischenbescheid des Kartellamtes schätze man als normalen Schritt zur Genehmigung ein. (dpa)
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(Foto: TÜV SÜD)
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