Samstag, 26.05.2012
07.08.2008
Share |
Bundeskartellamt

TÜV Süd und TÜV Rheinland müssen nachbessern

Die geplante Fusion der Prüfunternehmen TÜV Süd und TÜV Rheinland würde nach Einschätzung des Bundeskartellamtes zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Die Behörde beabsichtige, die Fusion in der geplanten Form zu untersagen, erklärte am Donnerstag eine Sprecherin in Bonn. Das geplante Unternehmen würde insbesondere in den gerade erst liberalisierten Marktbereichen der Überprüfung von Fahrstühlen, Druckgeräten und explosiongefährdeten Anlagen eine marktbeherrschende Stellung gewinnen. Man habe die Beteiligten schriftlich abgemahnt und um weitere Stellungnahmen bis zum 20. August gebeten. "Die Abmahnung ist eine Vorstufe zur Untersagung. Sie signalisiert: So wie die Fusion zurzeit geplant ist, würden wir sie untersagen", erläuterte die Sprecherin. Die Fusionsparteien hätten nun noch einmal die Gelegenheit, ihre Pläne anzupassen. Ob solche Bemühungen im konkreten Fall von TÜV Süd und TÜV Rheinland Erfolg haben könnten, wollte sie nicht sagen. Das müsse man abwarten. Das Kartellamt werde seine Entscheidung bis zum 29. August bekanntgeben. Nach Informationen aus Unternehmenskreisen hatte die Bonner Behörde am gestrigen Mittwoch in einer vorläufigen Einschätzung Nachbesserungen an dem bisherigen Fusionskonzept verlangt. Die beteiligten Unternehmen lehnten eine offizielle Stellungnahme ab. Mit der Fusion würde ein Unternehmen mit einem Umsatz von rund 2,2 Milliarden Euro und 25.000 Beschäftigten entstehen, das nur noch von der börsennotierten Schweizer Gesellschaft SGS übertroffen würde. TÜV Süd will Beteiligung am TÜV Hessen abgeben Einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Mittwoch) zufolge hatte der TÜV Süd angeboten, seine 55-Prozent-Beteiligung am vergleichsweise kleinen TÜV Hessen abzugeben, um den Weg für die Fusion zum weltweit zweitgrößten Prüfkonzern freizumachen. Eine Sprecherin des TÜV Süd in München bestätigte, dass ein derartiges Angebot gemacht worden ist. Das Angebot der TÜV-Hessen-Anteile sei von den Wettbewerbshütern als unzureichend zurückgewiesen worden, hieß es am Mittwoch. Ob es weiterhin aufrechterhalten oder durch weitere Zugeständnisse ergänzt werden soll, stünde noch nicht fest. Den detaillierten Zwischenbescheid des Kartellamtes schätze man als normalen Schritt zur Genehmigung ein. (dpa)

 
 
 
Zurück Artikel bookmarken Kommentar abgeben Artikel drucken Heft-Abo
 

KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

07. August 2008 18:29
Stefan Prüfer meint:
GTÜ sollte Anteil am TÜV Hessen kaufen.

1 Leserbriefe (Anzeige 1 bis 1)
1

"HB ohne Filter" vom 25. Mai

Kommentar von AUTOHAUS-Herausgeber Prof. Hannes Brachat

Heute u.a.: Diskussion zur "Meister-HU", Elektroauto, Rabattschleusen und Rolf Leuchtenberger MEHR

Frage der Woche

Download

AUTOHAUS-Bildschirmschoner

Ob Autopremiere, Politdebatte oder Promi-Schnappschuss – mit dem "I Saver" sind Sie immer auf dem Laufenden. mehr

Bildergalerien

Branchenrecht


Händlerbefragung

Die aktuelle Ausgabe des AUTOHAUS pulsSchlag

Topthema im Mai: Automobile Zukunft mehr

EXTRA

Jetzt neu: Fachbücher als eBook!

Einige unserer Praxishandbücher und Ratgeber können Sie jetzt auch als eBook bestellen! mehr

Marktplatz

Frische Ware

Auf dem neuen AUTOHAUS Marktplatz finden Sie alle Spezialisten und Dienstleister für ein erfolgreiches Kfz-Geschäft. mehr

Akademie aktuell

AUTOHAUS/asp-Servicekongress: Die Zukunft der Dialogannahme

Erfahren Sie, wie Sie Ihre Dialogannahme gewinnbringend organisieren! Anmeldung und Termine

Social Media

Besuchen Sie AUTOHAUS auf Facebook!

"Gefällt mir" – jetzt am virtuellen Stammtisch über bunte Branchenthemen diskutieren! mehr