Samstag, 26.05.2012
09.07.2010
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Willensbekundung

Überwachungsqualität dauerhaft sichern

Spitzenvertreter des ZDK und von Prüforganisationen haben am Freitag eine Willensbekundung gegenüber dem Bundesverkehrsministerium bezüglich der Reform der periodisch technischen Fahrzeugüberwachung unterzeichnet. Wie das Deutsche Kfz-Gewerbe mitteilte, soll das Papier die nächsten zehn Jahre bis 2020 gelten. Die Partner verfolgen bereits seit 2001 das Ziel, die Qualität der technischen Fahrzeugüberwachung dauerhaft zu sichern und gemeinsame Arbeitsaufgaben zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit abzustimmen.

Die Branchenplayer wollen laut der Willensbekundung sowohl die Haupt- (HU) als auch die Abgasuntersuchung (AU) sowie die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge an den aktuellen Stand der Fahrzeugtechnik anpassen. Dies betreffe sowohl die Nutzung der jeweiligen elektronischen Schnittstelle im Fahrzeug als auch der entsprechenden Testgeräte sowie die Festlegung und Nutzung von Prüfvorgaben.

In dem Dokument halten die Überwachungsinstitutionen auch daran fest, dass die HU durch Prüfingenieure in erster Linie in Kfz-Betrieben, die Prüfstützpunkte sind, oder durch die amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer in Prüfstellen durchgeführt wird. Die grundsätzliche Trennung der Tätigkeitsbereiche "Prüfen" und "Reparieren" werde beibehalten, hieß es.

Noch Klärungsbedarf

Zwischen den Aktionspartnern sind aber noch Fragen offen. Nach Angaben eines Verbandssprechers diskutieren die Beteiligten momentan die "eindeutige Beschreibung und Definition von Prüfstellen und Prüfstützpunkten" unter Betrachtung der Werbung und Signalisation und der wirtschaftlichen Grundlage sowie weitere Qualitätssicherungsmaßnahmen. (rp)

 
 
 
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