Umweltschützer haben vor einem Flop bei der Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Rußpartikel-Filtern gewarnt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) forderte deshalb die Parteien auf, die Filter-Förderung zur Verringerung von Atemwegserkrankungen nach der Bundestagswahl im Herbst zu verlängern. Dabei müsse endlich auch das Gewerbe mit seinen Kleintransportern und Pkw-Kombi in die Regelung einbezogen werden, sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch am Montag der Deutschen Presse-Agentur dpa. So seien Nachrüstung und Gesamtförderung weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Zudem könnten die vielen Geschäftsfahrzeuge mit Filter-Ausrüstung die Bilanz der - bisher 34 - städtischen Umweltzonen deutlich verbessern. Statt der angepeilten 1,5 Millionen Nachrüstungen bei gebrauchten Autos (mit Erstzulassung vor 2007) ist laut Resch jetzt nur noch mit etwa einem Drittel von 550.000 zu rechnen. Die Filter-Förderung von einmalig 330 Euro gilt für alle Nachrüstungen vom 1. Januar 2006 an bis zum 31. Dezember 2009. Gesetz wurde sie erst im April 2007 - aber rückwirkend bis Anfang 2006. Wurde sie bisher nur steuerlich mit der jeweiligen Kfz-Steuerschuld verrechnet, kann von August an bis Ende des Jahres wahlweise auch ein Barzuschuss beantragt werden. Diese Vereinfachung hatten Bundestag und Bundesrat im Juli mit dem Nachtragshaushalt 2009 beschlossen. Dazu sollte nach den Regierungsplänen in diesen Tagen eine Richtlinie erlassen werden. "Ich warne zugleich davor, dass der Bund bei der Nachrüstungs-Förderung heimlich Kasse macht", sagte Resch. Diesem flössen durch die bis Ende März 2011 erhöhte Kfz-Steuer für nicht nachgerüstete Altfahrzeuge (1,20 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter) rund 500 Millionen höhere Einnahmen zu als er für die Förderung ausgebe. Aus diesem Betrag sollte die Nachrüstung 2010 fortgesetzt werden.
Rußpartikel-Filter: Umwelthilfe fordert Verlängerung der Filter-Förderung
Nachrüstung und Gesamtförderung liegen laut Umweltschützern weit hinter den Erwartungen zurück. Nun müsse endlich auch das Gewerbe mit seinen Kleintransportern und Pkw-Kombi in die Regelung einbezogen werden.