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Stein des Anstoßes: Eine Werbeanzeige für den VW GTD beschäftigt das Landgericht Braunschweig.
Golf GTD-Anzeige
Umwelthilfe wirft VW irreführende Werbung vor
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zerrt Volkswagen vor Gericht. Die Öko- und Verbraucherschutzorganisation beantragte nach eigenen Angaben beim Landgericht Braunschweig eine einstweilige Verfügung gegen den Autokonzern wegen grob irreführender Werbung beim Golf GTD. Die mündliche Verhandlung soll am 9. September stattfinden. Ob die Kammer dann schon zu einem Urteil kommt, ist offen. Auslöser des Rechtstreits ist eine Print-Anzeige, in der VW den Golf GTD u.a. mit den Worten bewirbt, sein "2,0-l-TDI-Dieselmotor mit 125 kW (170 PS) verbraucht kombiniert nur 5,3l/100km. Und das bei einer möglichen Höchstgeschwindigkeit von 222 km/h". Diese Aussage ist aus Sicht der DUH "falsch und irreführend". In Tests hätte das Modell im Volllastbereich nicht 5,3 Liter, sondern deutlich über zehn Liter auf 100 Kilometer verbraucht. VW-Chef Martin Winterkorn leiste sich mit dieser Anzeige den "zynischsten Beitrag aller Autobauer zur aktuellen Klimadebatte", polterte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. VW hatte zuvor die Unterschrift unter eine von der DUH geforderte Unterlassungserklärung mit der Begründung verweigert, das Unternehmen habe in der Anzeige lediglich die Angaben gemacht, die die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) verlange. Außerdem wüssten die Kunden, dass diese Angaben sich nicht auf die Höchstgeschwindigkeit beziehen. Diese Unterstellung hält die Umwelthilfe für "abgehoben und realitätsfern". (rp)
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(Foto: VW)
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