Samstag, 26.05.2012
21.04.2009
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Urteil

Umweltzone in Hannover ist rechtmäßig

Die in rund 30 deutschen Städten zum Klimaschutz eingerichteten Umweltzonen haben eine erste gerichtliche Überprüfung bestanden. Das Verwaltungsgericht in Hannover erklärte die dortige Umweltzone am Dienstag in einem Grundsatzverfahren für rechtmäßig und wies Klagen dagegen ab. Die 2008 in der niedersächsischen Landeshauptstadt und inzwischen in vielen anderen Städten erlassenen Fahrverbote für Autos mit hohem Abgasausstoß seien geeignet, die gesundheitsschädliche Luftverschmutzung spürbar zu verringern, urteilte das Gericht. Die Einschränkungen durch die Plakettenregelung seien trotz des Wertverlustes für etliche Autos verhältnismäßig, da sie nur einen kleinen Teil der Bevölkerung beträfen (Az: 4 A 5211/08). Die Berufung beim Oberverwaltungsgericht wurde zugelassen. Das Urteil hat bundesweite Signalwirkung für die auch in den übrigen Städten wie Berlin und Köln umstrittenen Umweltzonen. Kläger vor dem Gericht in Hannover waren eine Frau, die mit ihrem alten Pkw nicht mehr in die City fahren darf sowie ein Handwerksbetrieb aus dem Umland, der mit seinen Lieferwagen seine Kunden im Stadtzentrum nicht mehr erreichen kann. Nun wird mit einem Berufungsverfahren in der nächsten Instanz gerechnet. Zur Begründung der eingeführten Umweltzonen wurden zunächst vor allem strenge Feinstaubgrenzwerte der EU genannt. Wie das Gericht am Dienstag feststellte, haben die mit der Plakettenregelung eingeführten Fahrbeschränkungen auf die Feinstaubbelastung allerdings kaum einen Einfluss. Ausschlaggebend für die Rechtmäßigkeit der Umweltzone sei vor allem ihr Einfluss auf die Belastung der Luft mit gesundheitsschädlichem Stickstoffdioxid, das vor allem vom Autoverkehr stammt. Dafür gelten vom kommenden Jahr an strengere Grenzwerte, die zumindest in Hannover seit Jahren stark überschritten werden. Deshalb habe die Stadt zu Recht Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung ergriffen. Für die Einführung von Umweltzonen gebe es in Städten mit hoher Schadstoffkonzentration wie in Hannover keine Alternative, urteilte das Verwaltungsgericht. Andere Maßnahmen wie eine optimierte Ampelschaltung, die die Kläger vorgeschlagen hatten, seien alleine nicht geeignet, die Luftqualität ausreichend zu verbessern. Sachverständige hatten vor Gericht ausgeführt, dass die Einführung der Umweltzone alleine bereits zu einer Verringerung der Stickstoffdioxidbelastung von bis zu 15 Prozent führen könne. Das Gericht teilte diese Einschätzung. Unstrittiges Messverfahren Unstrittig war bereits zum Start des Verfahrens das Messverfahren, mit dem die Luftverschmutzung in Hannover und bundesweit ermittelt wird. Die Messungen und Berechnungen belegten eindeutig, dass in Hannover wegen der hohen Stickstoffdioxidbelastung Handlungsbedarf bestehe. Die Umweltzone ist Teil eines Luftreinhalteplans, der noch zahlreiche andere Maßnahmen zur Verbesserung des Klimas vorsieht. (dpa)

 
 
 
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