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Urteil: Nachbesserung auch bei weitergehendem Teiletausch

06.08.2013 12:00 Uhr
Aufbereitung Austauschmotor VW-Werk Kassel
OLG Celle: Verschwindet der Fehler durch den Einbau eines Austauschmotors, ist das Auto mangelfrei.
© Foto: asp

Hat sich ein NW-Käufer bei Mängeln für eine Nachbesserung und nicht für eine Ersatzlieferung entschieden, ist er an diese Wahl gebunden. Er muss abwarten, ob die Reparatur Erfolg hat oder nicht.

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Hat sich der Käufer eines fabrikneuen Pkw bei dessen Mängeln für eine Nachbesserung und nicht für eine Ersatzlieferung entschieden, ist er an diese Wahl gebunden. Er muss abwarten, ob die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist Erfolg hat oder nicht. Dies gilt erst recht, wenn der Verkäufer bereits mit der Nacherfüllung begonnen hat, und auch dann, wenn dabei bei einem Werkstattaufenthalt nacheinander Arbeiten an der Kupplung, am Getriebe und am Motor vorgenommen werden. Auf dieses gerade veröffentlichte Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle weist aktuell die Branchenanwältin Susanne Creutzig hin.

"Wurden bei der Nachbesserung Original-VW-Austauschteile verwendet, so sind diese als neuwertige Teile einzustufen. Das hat das OLG Celle ebenfalls festgestellt", erklärt die Kölner Juristin. Würden sich diese Original-Austauschteile im Vergleich zu eigentlichen VW-Neuteilen als technisch völlig gleichwertig erweisen, dann hätte die Verwendung dieser Teile keine technische Wertminderung zur Folge. Bei einem fachgerechten Einbau trete deshalb Mangelfreiheit ein, hieß es in dem OLG-Urteil. Der Verkäufer habe dann keine Gewährleistungsrechte mehr.

Im Streitfall meinte der Kläger, ihm sei der Einbau eines Tauschmotors nicht zumutbar, obwohl nach dessen Einbau das ursprünglich beanstandete "klackende Geräusch" verschwunden war. Das OLG wies seine Klage zurück, mit der er wegen des Geräuschs vom Kaufvertrag zurücktreten wollte. Creutzig: "Das OLG hat kurz und bündig entschieden, dass der Mangel durch die Nachbesserung, den Einbau des Austauschmotors, behoben worden ist." Dabei könne der Verkäufer frei darüber entscheiden, ob mangelhafte Teile repariert oder durch Neuteile ersetzt werden, so das Gericht.

Der Käufer berief sich auch noch darauf, das Auto sei ein Montagsauto, weil vor dem Austausch des Motors bereits ein Kupplungsteil sowie das Schaltgetriebe ausgewechselt worden seien. Dies verneinte aber das OLG. Von einem Montagsauto könne man nur sprechen, wenn an dem Neufahrzeug nach seiner Auslieferung ständig neue Mängel aufträten, wegen derer sich der Wagen laufend in der Werkstatt befindet. In diesem Fall war das Auto aber nur einmal zur Reparatur (Urteil vom 19.12.2012; Az.: 7 U 103/12). (AH)

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KOMMENTARE


metz

07.08.2013 - 16:12 Uhr

"Wurden bei der Nachbesserung Original-VW-Austauschteile verwendet, so sind diese als neuwertige Teile einzustufen. Das hat das OLG Celle ebenfalls festgestellt", erklärt die Kölner Juristin. Würden sich diese Original-Austauschteile im Vergleich zu eigentlichen VW-Neuteilen als technisch völlig gleichwertig erweisen, dann hätte die Verwendung dieser Teile keine technische Wertminderung zur Folge. Bei einem fachgerechten Einbau trete deshalb HÄÄÄÄÄ WAS WIE KANN MIR DAS JEMAND ERKLÄRENWO ISR DER UNTERSCHIED


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